1. Anmeldung der Schulanfänger

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    STADTHAGEN (gr). Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr bis zum 30. September 2017 vollendet habe Die Grundschulen der Stadt Stadthagen "Am Sonnenbrink", "An der Bergkette" und "Am Stadtturm" werden die Anmeldung der Schulanfänger im April/Mai 2016 durchführen. Dabei wird der Sprachstand der Kinder abgefragt, um gegebenenfalls Sprachfördermaßnahmen in dem letzten Jahr vor Schuleintritt einzuleiten.

    Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde - bei Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache der Pass - unbedingt vorzulegen. Bei unverheirateten Eltern kann nur der sorgeberechtigte Elternteil das Kind anmelden. Sollten für das Sorgerecht besondere Regelungen getroffen worden sein, sind die entsprechenden Unterlagen mitzubringen. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder werden von den Grundschulen einzeln angeschrieben und eingeladen. Betroffene Eltern, die keine schriftliche Einladung erhalten haben, vereinbaren bitte einen Termin mit der entsprechenden Schule.

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