RINTELN (km). Die Rintelner Grünen haben den jüngsten Energiebericht der Stadtwerke zum Anlass genommen, sich für weitere Anstrengungen der Stadt zum Energiesparen einzusetzen.
Als erfreulich bewertet der Stadverband, dass die Verbrauchswerte bei Heizenergie und Strom in den vergangenen Jahren teilweise erheblich gesunken seien. "Hier zeigen sich die Ergebnisse der von der Ratsmehrheit in der Vergangenheit beschlossenen erheblichen energetischen Sanierungsmaßnahmen, erläuterte der umweltpolitische Sprecher, Christoph Ochs. Gleichwohl sei das Einsparpotenzial, das durch ein "konsequent korrektes Nutzerverhalten" erzielt werden könnte, bei Weitem noch nicht ausgenutzt. Insbesondere die Strom- und Wasserverbräuche lägen in einigen städtischen Einrichtungen weit über den Kennzahlen. In dem Bereich wollen die Grünen ansetzen, etwa durch den Einsatz technischer Maßnahmen wie Bewegungsmelder, Vermeidung von Standby bei technischen Geräten oder nutzungsorientierte Heizungsregelung. Ein Schwerpunkt soll bei den Kindertagesstätten und Schulen in städtischer Trägerschaft gesetzt werden. Laut Energiebericht läge der Stromverbrauch teilweise erheblich über den Vergleichswerten. Hier läge ein großes Einsparpotential wobei wesentliche Einsparungen mit zum Teil nicht-investiven Maßnahmen erzielt werden könnten, "indem Eigenverantwortung und Aufmerksamkeit der handelnden Personen eingefordert wird," wie es im Energiebericht der Stadtwerke von 2014 heißt. Die Grünen möchten die Einrichtungen sensibilisieren, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für einen sparsamen Umgang mit Strom, Wärme und Wasser einzusetzen. So sollen die Verbrauchskosten gesenkt und die Umwelt entlastet werden. Zu diesem Zweck soll die Stadt mit den Kindertagesstätten und Schulen in städtischer Trägerschaft eine Vereinbarung schließen, nach der die Einsparungen, zur Hälfte bei der jeweiligen Einrichtung verbleiben. 20 Prozent davon sollen für Energieeinsparmaßnahmen (kleinere Anschaffungen, Infomaterial oder Wettbewerbe innerhalb der Einrichtung) verwendet werden. Die Vereinbarungen sollen einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren umfassen.