1. Teilflächennutzungsplan "Windkraft"

    Abwägungen der rund 1.450 eingegangenen Stellungnahmen sind einsehbar

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    Lemgo. Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Dezember 2015 die eingegangenen Stellungnahmen zur Windkraftplanung beraten und die zur Kenntnis gebrachten öffentlichen und privaten Belange gemäß§ 1 Abs. 7 Baugesetzbuch gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abteilung Stadtplanung teilt mit, dass derzeit die Bürgerinnen und Bürger, die Stellungnahmen zur Windkraftplanung abgegeben haben, schriftlich Nachricht darüber erhalten, wie sie sich über das Ergebnis der Prüfung und Abwägung informieren können. Aufgrund der großen Anzahl der Stellungnahmen in diesem Verfahren, rund 1.450, wird auf die zwei Abwägungstabellen auf der Homepage der Alten Hansestadt Lemgo verwiesen. In diesen Tabellen ist die Abwägung zu finden, aus der hervorgeht, wie über die einzelne Stellungnahme entschieden wurde. Die Abwägungstabellen sind unter folgenden Links zu finden: zur Abwägung der Frühzeitigen und erneuten frühzeitigen Beteiligung "http://www.o-sp.de/download/lemgo/114527" und zur Abwägung der Förmlichen Beteiligung "http://www.o-sp.de/download/lemgo/114557" Die Abwägungstabellen zum Bauleitplanverfahren des Sachlichen Teilflächennutzungsplans können auch in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Lemgo, Heustr. 36-38, montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 8.30 bis 12 Uhr, sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr oder nach vorhergehender telefonischer Absprache auch zu anderen Zeiten eingesehen werden. Nach dem Feststellungsbeschluss wurde der sachliche Teilflächennutzungsplan der Bezirksregierung Detmold zur Genehmigung vorgelegt. Nach erfolgter Genehmigung wird diese anschließend ortsüblich im Kreisblatt – Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden – bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung wird der Sachliche Teilflächennutzungsplan "Windkraft" wirksam.

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