1. Klarheit für die Verbraucher

    Vorstellung neuer Leitsätze bei DLG Qualitätsprüfung in Bad Salzuflen

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    Bad Salzuflen (rto). Die Anforderungen an eine eindeutige Bezeichnung bei Fleischerzeugnissen sind in den letzten Jahren gestiegen. Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlichten neuen Leitsätze tragen diesem erhöhten Informationsbedürfnis der Verbraucher Rechnung. Auf der DLG-Qualitätsprüfung "Schinken und Wurst" in Bad Salzuflen stellten Dr. Regina Hübner, DLG-Pressesprecherin, und Karin Hillgärtner, Projektleiterin der DLG, die neuen Leitsätze vor. Mit der zukünftig eindeutigen Tierartdeklaration auf den Wurstwaren werden die Verbraucherwünsche jetzt Zug um Zug umgesetzt. Etwa ein Jahr wird es dauern, bis sich die neue Deklarationspflicht auf allen Produkten durchgesetzt hat. Das liegt auch daran, dass zunächst die noch vorrätigen Etiketten bei den Wurstwarenherstellern weiter verwendet und aufgebraucht werden dürfen. Verbraucher fühlten sich bislang oft getäuscht, wenn in einer Geflügelsalami mehr Schwein als Geflügel enthalten war und dies nicht schon im Produktnamen erkennbar war. Das soll sich mit den neuen Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse ändern. Sie beschreiben zukünftig detailliert die Herstellung und Beschaffenheit der Produkte. Die Änderungen sollen Informationen der Zutatenliste ergänzen und mehr Klarheit bei der Produktbezeichnung bringen. Bei verpackten Fleischerzeugnissen erhalten Verbraucher aber auch weiterhin über die Zutatenliste ausführliche Informationen zu den verwendeten Rohstoffen. Eine schnelle Einschätzung, um welches Produkt es sich handelt, soll nach der neuen Regelung mit der Bezeichnung des Produktes möglich sein. Bei der nächsten Neuauflage der Etiketten werden die Hersteller die Neuerungen umsetzen müssen. Die wesentlichen Änderungen für Verbraucher im Überblick: • Neu ist, dass Geflügelerzeugnisse aus Huhn oder Pute jetzt als eigenständige Produktgruppe zusätzlich in die Leitsätze aufgenommen wurden. Das trägt der wachsenden Marktbedeutung dieses Segments Rechnung. • Zukünftig wird zwischen der ausschließlichen und der teilweisen Verwendung von Teilen einer Tierart unterschieden. • Sofern bei der Bezeichnung eines Lebensmittels der Hinweis auf eine Tierart (zum Beispiel Schwein) erfolgt und diese an erster Stelle des Produktnamens genannt ist, überwiegt immer diese Tierart im Produkt. Ist keine weitere Tierart aufgeführt, dann wurde ausschließlich die an erster Stelle genannte verarbeitet. • Die Verwendung von Rohstoffen mehrerer Tierarten ist in der Bezeichnung des Lebensmittels kenntlich zu machen. Eine "Wildschweinsalami" besteht demnach ausschließlich aus Wildschwein; eine "Hirschsalami mit Schweinefleisch" wird überwiegend aus Hirschfleisch hergestellt, wobei auch Schweinefleisch zum Einsatz kommt, und eine "Salami mit Hirschfleisch" besteht überwiegend aus Rind-/oder Schweinefleisch mit geringeren Anteilen vom Hirsch. Die Anteile sind über die Zutatenliste erkennbar. Am einfachsten ist die Neuerung an der beliebtesten Wurst der Deutschen, der Kalbsleberwurst, zu erklären: In der Vergangenheit genügte es, wenn mindestens 15 Prozent Kalb- bzw. Jungrindfleisch im Produkt enthalten waren. Taucht zukünftig der Begriff "Kalb” an erster Stelle in der Bezeichnung auf, besteht der Anteil aus mindestens 50 Prozent Kalb- bzw. Jungrindfleisch. Eine "Kalbfleischwurst” besteht also ausschließlich aus Rindfleisch, und davon sind mindestens 50 Prozent vom Kalb- bzw. Jungrind. Produkte, die bisher als "Kalbfleisch-Leberwurst” bezeichnet wurden, sind demnach bei überwiegendem Anteil an Schweinefleisch als "Leberwurst mit Kalbfleisch” zu bezeichnen. Die entsprechenden Anteile sind über die Zutatenliste erkennbar. Wurde "Kalbsleberwurst” bisher mit Kalbsleber und Schweineleber und Schweinefleisch hergestellt, gilt jetzt auch hier die eindeutige Tierartkennzeichnung. Produkte, die bisher als "Kalbsleberwurst” bezeichnet wurden, sind jetzt bei überwiegendem Anteil von Schweinefleisch und zusätzlicher Verwendung von Kalbsleber als "Leberwurst mit Kalbsleber” zu bezeichnen. Dank der neuen Leitsätze wird für Verbraucher jetzt auch in der Bezeichnung von Geflügelwurstprodukten eindeutig erkennbar, was sie kaufen, zum Beispiel "Geflügelsalami mit Schweinefleisch” oder eine "Salami mit Geflügelfleisch". Der Einsatz von Schweinefleisch bei Geflügelprodukten ist deshalb erforderlich, weil es sonst keine Stabilität im Produkt gäbe und mit Geschmacksminderung zu rechnen wäre, war zu erfahren. Die DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) führte auch in diesem Jahr wieder ihre internationale Qualitätsprüfung für Schinken und Wurst in der Salzufler Messehalle durch. Über 5.800 Fleischerzeugnisse wurden dort vier Tage lang von Experten unter die Qualitätslupe genommen. Im Mittelpunkt der umfangreichen Tests steht nach wie vor die sensorische Produktanalyse und mit ihr der Genusswert der Fleischerzeugnisse. Über 422 Hersteller aus dem In- und Ausland beteiligten sich mit ihren Produkten an dem freiwilligen DLG-Qualitätstest. Darunter befanden sich 60 Produzenten aus dem Ausland, die sich mit 530 Fleischerzeugnissen beteiligten. Der Anteil ausländischer Produkte machte damit in diesem Jahr rund 11 Prozent der Gesamtproben aus. Am stärksten vertreten sind Österreich und Italien, gefolgt von der Schweiz und Tschechien. Erstmalig mit dabei war Kolumbien.

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