SAMTGEMEINDE (gi). Auf die gesetzliche Regelung beim Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern weist die Samtgemeinde hin. Zu den genannten Gebäuden ist ein Abstand von 30 Meter und bei der Anwendung von hochsteigenden Feuerwerksraketen ein Mindestabstand von 200 Meter einzuhalten. Verstöße gegen die Regelung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
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Umgang mit Feuerwerk
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