WUNSTORF (gi). Am 18. Februar wurde gegen 18.25 Uhr ein Pkw durch Beamte des hiesigen Polizeikommissariats in der Sudetenstraße angehalten und kontrolliert. Es wurde festgestellt, dass der 32-jährige Wunstorfer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand und zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Die war ihm im Juni 2015 nach einer Verkehrsunfallflucht und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis entzogen worden. Dem Autofahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen erneutem Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln wurde eingeleitet. Allein letzteres Verfahren zieht eine Geldbuße von mindestens 1000 Euro nach sich.
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Fahren ohne Führerschein
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