WUNSTORF. Die Anmeldungen zur Einschulung des Schuljahres 2017/2018 finden ab Februar bis Mai 2016 statt. In der Regel wird dabei außerdem eine Sprachstandsfeststellung durchgeführt. Alle Kinder, die in der Zeit vom 2. Oktober 2010 bis 1. Oktober 2011 geboren wurden, haben ab dem Schuljahr 2017/2018 die Grundschule zu besuchen.
Die konkreten Anmeldetermine sowie weitere Einzelheiten werden den Eltern schulpflichtiger Kinder von den Schulen direkt durch Informationsschreiben mitgeteilt. Falls der mitgeteilte Termin nicht wahrgenommen werden kann, sollten sich die betroffenen Eltern rechtzeitig mit der Schule in Verbindung setzen. Bei der Anmeldung sind das Kind selbst sowie dessen Geburtsurkunde mitzubringen. Sollten nicht beide Elternteile sorgeberechtigt sein oder andere besondere Sorgerechtsregelungen bestehen, so ist ein Nachweis darüber in schriftlicher Form zu erbringen. Ansonsten kann das Kind ausschließlich mit dem Einverständnis beider Elternteile angemeldet werden. Wer für ein schulpflichtiges Kind zu sorgen hat oder wem die Erziehung und Pflege eines schulpflichtigen Kindes anvertraut ist, muss sicherstellen, dass das schulpflichtige Kind am Unterricht teilnimmt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Pflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.