SACHSENHAGEN (em). Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr bis zum 30. September 2017 vollendet haben (Geburtsjahrgang 01. Oktober 2010 bis 30. September 2011). Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder aufgenommen werden, die erst nach diesem Stichtag sechs Jahre alt werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Kann-Kinder). Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde – bei Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache der Pass – unbedingt vorzulegen. Bei unverheirateten Eltern kann nur der sorgeberechtigte Elternteil das Kind anmelden. Sollten für das Sorgerecht besondere Regelungen getroffen worden sein, sind die entsprechenden Unterlagen mitzubringen. Anmeldetermine in der Gerda-Philippsohn-Grundschule Sachsenhagen sind von Montag, den 22. Februar bis Freitag, den 26. Februar. Die Bürozeiten sind am Montag, Mittwoch und Freitag von je 7 bis 10 Uhr und am Dienstag und Donnerstag von 10.30 bis 13 Uhr