LANDKREIS NIENBURG (jan). Wenn das neue Gesetz im Niedersächsischen Landtag durchgeht, könnten die Kommunen im Kreis Nienburg das Beitragssystem bei der Sanierung von Straßen neu regeln, teilt der Landtagsabgeordnete Grant Hendrik Tonne mit. Dann würde jede Gemeinde selbst entscheiden, ob sie wiederkehrende Beiträge einführt oder das bisherige System beibehält.
In die Diskussion um gerechte Straßenausbaubeiträge kommt Bewegung. Die Niedersächsische Landesregierung hat einen Entwurf in die Anhörung zu betroffenen Verbänden gegeben, der die Regelungen für die Erhebung von Beiträgen für Straßenumbau und -erneuerung auf den Prüfstand stellt. "Die Beobachtung zeigt: Häufig fallen die erhobenen Beiträge zu hoch aus, für einzelne gibt es zum Teil unbillige Härten. Mit den Änderungen der bestehenden Regeln für Gebührenverordnungen soll es den Kommunen ermöglicht werden, die Erhebung der Beiträge künftig differenzierter zu regeln", erklärt der Nienburger SPD-Politiker Tonne. So soll es den Kommunen künftig möglich sein, wiederkehrende Beiträge zu erheben und die Kosten auch auf breitere Schultern, also stärker auf die Allgemeinheit, zu verteilen. "Ziel dieser Öffnung ist es, dass nicht mehr einzelne Anlieger zum Teil erhebliche Kosten tragen müssen. Dieser Zustand ist häufig sozial ungerecht und soll künftig geändert werden. Eine intakte Infrastruktur liegt im Interesse aller, also sollte sie auch von allen mit finanziert werden", so Tonne. Der Entwurf von Rot-Grün sieht vor, dass die Kommunen vor Ort in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie zum Beispiel weiterhin nur Anlieger oder alle Immobilienbesitzer zur Kasse bitten. Der SPD-Abgeordnete hatte auf die Probleme beim zuständigen Innenministerium hingewiesen – auch bestärkt durch entsprechende Forderungen, beispielsweise aus dem Flecken Steyerberg. So hatte die SPD dort angeregt, dass Grundstücksbesitzer jedes Jahr eine Abgabe leisten sollen, unabhängig davon, ob sie an einer sanierten Straße wohnen oder nicht. Tonne begrüßt es, dass eine Umsetzung dieser Forderung nun in Aussicht gestellt wird. Er geht davon aus, dass Anfang 2016 die parlamentarische Arbeit beginnt. Das neue Gesetz könnte dann "im Laufe des Jahres etwas werden". In ländlichen Gemeinden mit mehreren getrennten Ortsteilen könnte ein einheitliches Abrechnungsgebiet nicht für das gesamte Gemeindegebiet, aber immerhin für die einzelnen Ortsteile gebildet werden. Es gab in den vergangenen Jahren vor Ort immer wieder Ärger, wenn Bürger bei Straßenbauprojekten zur Kasse gebeten wurden. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf solle den Kommunen mehr Flexibilität zuteil werden, sagt Tonne.