LANDKREIS NIENBURG (jan). Familien, Paare und Alleinstehende sucht der Landkreis Nienburg, die bereit sind, einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling bei sich aufzunehmen. Von 51 solcher Jugendlichen werden für 40 noch Gastfamilien gesucht. Interessenten können am Montag, 8. Februar, 18.30 Uhr, zu einer Infoveranstaltung im Nienburger Kreistagssaal kommen oder sich unter (0 50 21) 967-343 informieren. Was es bedeuten kann, einen solchen minderjährigen Flüchtling in seine Familie aufzunehmen, erzählt ein Ehepaar, das dieses bereits getan hat.
Aman wischt noch schnell mit einem Lappen über den Küchentisch. Eben ist der 15-Jährige aus der Schule gekommen, hat gegessen und nun soll der Besuch, dem er die Tür geöffnet hat, sich an einen krümelfreien Tisch setzen können. Helga Schmidt kocht währenddessen einen Kaffee. Ihr Mann Peter kommt Minuten später zur Tür herein, so dass nun alle in der gemütlichen Küche sitzen, um zu reden und sich den Kaffee schmecken zu lassen. Eine kleine ländliche Familienszene, irgendwo in einem Dorf im Landkreis Nienburg. Nur, dass diese Familie erst seit sechs Wochen in dieser Konstellation existiert. Kurz vor Weihnachten ist Aman beim Ehepaar Schmidt eingezogen. Davor standen für ihn mehr als zwei Jahre auf der Flucht. Aus einem Land in Afrika stammt er. Von dort ist er auf langen, verschlungenen Wegen nach Deutschland gekommen – und hat im Ehepaar Schmidt eine Gastfamilie gefunden. "Mutter", sagt er – so möchte er Helga Schmidt nennen. Sie stellt es ihm frei, welche Anrede er wählt. Ob er sie als Mutter betrachten will oder lieber mit ihrem Vornamen ansprechen. In den sechs Wochen ist Aman aber schon sehr vertraut in der neuen Umgebung. Gut gefalle es ihm in Deutschland, sagt er. Bis darauf, dass es so kalt sei. Die Schule mache Spaß, Mathe und Sport am meisten. Deutsch mag er auch – obwohl er doch bislang fast nichts in dieser Sprache versteht. Dabei ist Aman sehr sprachbegabt. Zweisprachig – in zwei Landessprachen – ist er in Afrika aufgewachsen. Während der Flucht hat er grundlegende Kenntnisse im Arabischen bekommen. Und außerdem kann er sich in Gebärdensprache verständigen. Ein Onkel von Aman ist taub. Mit ihm hat er damals, als er noch zu Hause war, mit den Händen kommuniziert. Als das Ehepaar sich entschloss, Gastfamilie für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling zu werden, hatten beide gemeint, dass die Sprache nicht das Problem sein könne. So ziemlich jeder der Flüchtlinge könne doch ein wenig englisch reden und diese Sprache könnten sie beide fließend sprechen. Dass sie dann einen Jungen ins Haus bekamen, der viele Sprachen kann, aber keine, die sie selbst beherrschen, machte die Herausforderung ein wenig größer. "Aber so lernen wir eben über Pantomime voneinander", sagt Helga Schmidt. Die Sprache erschließt sich über Gebärden und Gesten, selbst wenn es manchmal zu Missverständnissen kommt. Weshalb aber hat sich das Ehepaar entschlossen, einen jugendlichen Flüchtling bei sich aufzunehmen? "Wir haben ein großes Haus, unsere Kinder sind erwachsen und wir konnten es uns nicht vorstellen, nur zu zweit hier zu leben", sagt Peter Schmidt. Beim Jugendamt des Landkreises hatten sie signalisiert, dass sie bereit seien, einen Jugendlichen bei sich aufzunehmen. Wer dann zu ihnen kommen würde, darauf hatten sie keinen Einfluss, konnten nicht um einen Jungen oder ein Mädchen bitten, sich nicht auf ein Land festlegen, aus dem der Jugendliche kommen sollte, und hatten auch keinen Einfluss auf die Religionszugehörigkeit. Obwohl beide überzeugte Christen sind, wäre es für sie aber auch völlig in Ordnung gewesen, wenn ein Muslim in ihre Familie gekommen wäre. Das Jugendamt kümmere sich ausgezeichnet um sie und um Aman, sagt Helga Schmidt. Ein offenes Ohr für alle Fragen gebe es dort immer. Für Aman sei außerdem ein Vormund bestellt – wie bei jedem minderjährigen Flüchtling. Vom Jugendamt gebe es außerdem für Amans Lebensunterhalt ein Pflegegeld. Die Perspektiven für Aman auf einen positiven Bescheid seines Asylantrages sind gut. Was für diese Familie in dem Dorf im Landkreis Nienburg bedeutet, dass Aman bis zu seiner Volljährigkeit dort bleibt. Anmerkung: Sowohl Amans Name als auch die des Ehepaars Schmidt sind von der Redaktion geändert – so, wie auch weitere Details in diesem Artikel anonymisiert wurden. Dies geschieht auf Bitten des Jugendamtes und Amans. Das Jugendamt möchte die Persönlichkeitsrechte der jugendlichen Flüchtlinge schützen. Und Aman ist daran gelegen, als Mensch nicht darauf reduziert zu werden, ein Flüchtling zu sein. Foto: jan
