1. Bürgerinitiative will weiter klagen

    Stadt: Verwaltungsakt ist bindend

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    STEINHUDE (tau). Die Bürgerinitiative Pro Steinhuder Schulen will weiterhin vor Gericht auf Zulassung des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Steinhuder Schulen klagen, notfalls auch weitere Rechtsmittel ausschöpfen, sollte das Verfahren in erster Instanz verloren gehen. Das entschieden die Initiatoren im Rahmen einer Bürgerversammlung am Montagabend. Das Verwaltungsgericht hatte in einem Schreiben kürzlich mitgeteilt, dass die Aussichten auf einen Erfolg der Klage gering sind.

    Um das Verfahren dennoch fortsetzen zu können, benötigt die Bürgerinitiative weiterhin Geld und bittet daher erneut um Spenden. Rund 3.500 Euro müssen innerhalb der nächsten zwei Wochen zusammenkommen, damit es weitergeht, teilt der Sprecher der Initiative, Thorben Rump, mit. Er und seine Mitstreiter kritisierten am Montag die Äußerungen von Verwaltung und Ratsmitgliedern, nachdem der Hinweis des Verwaltungsgerichts ergangen war. Gesprächsangebote seitens der Politik habe es nicht gegeben, nur auf Initiative der Bürgerinitiative seien Gesprächsrunden zustande gekommen, die aber allesamt ergebnislos verliefen, schreiben die Initiatoren. Die Stadt hält dagegen: Kompromisse sind in Absprache mit Eltern- und Schulvertretern sowie mit Zustimmung der Politik gefunden worden. Dazu gehören aus Sicht der Verwaltung die aufsteigende Schließung der Graf-Wilhelm-Schule und die Erhaltung des gymnasialen Schulzweigs in Form einer Außenstelle, die erst zum nächsten Schuljahr und damit ein Jahr später als ursprünglich geplant, eingerichtet wird. Selbst wenn die Klage Erfolg hätte und das Bürgerbegehren zulässig wäre, würde ein dann folgendes Verfahren zum Bürgerentscheid aus Sicht der Stadt ins Leere laufen. Schließlich gebe es einen bestandskräftigen Verwaltungsakt, der nicht aufgehoben werden könne. Dieser Verwaltungsakt ist im Rahmen eines Eilverfahrens von Betroffenen zwar auch angefochten worden. Diese zogen ihre Klagen im Hauptverfahren aber wieder zurück. Ein Bürgerentscheid mit dem Ziel einen Ratsbeschluss zu ersetzen, ändere daher nichts mehr an der Bindungswirkung des bestehenden Verwaltungsaktes, so die Stadt. Foto: tau

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