1. Wohnraum für Flüchtlinge weiterhin gesucht

    Haus & Grund informiert auf Versammlung über Rahmenbedingungen / Schönheitsreparaturen sind komplexes Thema

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    Menschen sind Menschen und man könne ihnen immer nur vor den Kopf gucken, egal welche Nationalität sie auch haben, darauf wies Dörte Worm-Kressin hin, als sie rund um das Thema Wohnungsvermietung für Flüchtlinge referierte. Sie machte damit deutlich, dass Vermieter nicht mehr Risiken eingehen, nur weil sie an Flüchtlinge vermieten. Den aktuellen Zahlen des Landkreises zufolge kommen noch etwa 1622 Menschen nach Schaumburg. 160 von ihnen werden in Obernkirchen untergebracht. Es wird also weiterhin nach Wohnungen gesucht. Wer Wohnraum zur Verfügung stellt, geht einen Mietvertrag mit dem Landkreis Schaumburg ein. Jeder, der sich dazu entschließe seinen vorhandenen Wohnraum an Flüchtlinge zu vermieten, solle sich im Klaren sein, dass dies in vielen Fällen auch nur eine Übergangslösung sei und die Bewohner beispielsweise häufiger wechseln können, klärte Worm-Kressin auf. Trotzdem: "Die Wohnungen müssen in gutem Zustand sein. Die Menschen wollen dort leben, nicht hausen", sagte sie. Interessierte können sich direkt bei ihr informieren oder bei der zuständigen Sozialarbeiterin Marlies Peter. Als weiteres Thema griff Worm-Kressin den Abriss der ehemaligen Gärtnerei Loges auf. Dort sollen 20 Wohnungen entstehen. Der Spatenstich solle im Sommer 2016 erfolgen. Obernkirchen stelle sich als Wohnort für Familien auch weiterhin attraktiv dar. So seien an Baugrundstücke im Bereich Schneuse und an der Lindenstraße verkauft und bebaut worden beziehungsweise in der Bebauung sein. In Sachen Schönheitsreparaturen klärte Jens Grützmacher über die aktuelle Gesetzeslage auf. So gelte zum Beispiel die 3-, 5-, 7-Jahresfrist nicht mehr. Also das Mieter nach 3, 5 und 7 Jahren das normale Abwohnen selbst wieder Instandsetzen. Besser wäre es eine individuelle Vereinbarung mit dem Mieter zu treffen. Wichtig sei es, den Zustand bei Wohnungsübergabe zu dokumentieren. Liege der Fall vor, dass bei der Übergabe eine unrenovierte Wohnung übernommen werde, könne der Mieter bei Auszug nicht einfach dazu angehalten werden, die Renovierung nun zu übernehmen. Haus & Grund griff dieses Thema auf, weil es sehr häufig in den regelmäßigen Beratungsstunden im Anwaltshaus Wittum angesprochen werde. Foto: wa

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