1. Dem Steinhuder Bürgerbegehren droht eine Niederlage vorm Verwaltungsgericht

    Richter lassen durchblicken, dass die Klage kaum zu gewinnen ist / Erster Stadtrat übt scharfe Kritik an Initiative

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    WUNSTORF (tau). In die Verhandlung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Schulzentrums Steinhude ist wieder Bewegung gekommen. Das Verwaltungsgericht Hannover hat den beteiligten Parteien jetzt einen Zwischenstand übermittelt und durchblicken lassen, dass die von der Bürgerinitiative angestrengte Klage kaum zu gewinnen ist. Im Ergebnis sei die Entscheidung des Verwaltungsausschusses, das Bürgerbegehren abzulehnen, nicht zu beanstanden, schreiben die Richter. Sie machen das vor allem an einem nicht ausreichenden Kostendeckungsvorschlag fest. Der im Bürgerbegehren einfach formulierte Verweis auf den städtischen Haushalt ist dem Gericht zu abstrakt. Es müsse konkret benannt werden, "wie bei Durchführung des Begehrens entstehende Kosten oder Einnahmeausfälle kompensiert werden sollen", heißt es in dem Hinweisschreiben.

    Damit bestätigt das Gericht im Grundsatz die hohen Hürden, die ein Bürgerbegehren aktuell zu nehmen hat. Darauf wies die Stadt auch in einem eigenen Rechtsgutachten hin, das dem Verwaltungsausschuss vor dessen Entscheidungsfindung vorgelegt worden war. Bürgermeister Rolf-Axel Eberhardt sieht sich daher in seiner Auffassung bestätigt. "Wir haben keinen Fehler gemacht, sondern die Entscheidungsträger richtig beraten", erklärt der Bürgermeister. Er könne daher nicht nachvollziehen, warum Sprecher der Bürgerinitiative öffentlich von "Ratswillkür" reden. Auch die Spitzen der Ratsfraktionen weisen die Wortwahl als stillos zurück. "Wir konnten gar nicht anders entscheiden", so Kirsten Riedel (SPD). Sie hätte ein Bürgerbegehren selbst sogar für gut befunden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben gewesen wären. Christiane Schweer (CDU) stimmt dem zu und weist darauf hin, dass die Politik über das Thema sachlich und ohne Emotionen zu befinden hatte. Bernd Reinhold (Grüne) kritisiert das Verhalten der Bürgerinitiative ebenfalls: "Man kann doch nicht die Rücknahme eines Ratsbeschlusses anstreben und die Frage der Kostendeckung dann doch wieder dem Rat überlassen." Besonders bedauerlich für Verwaltung und die Sprecher der Ratsfraktionen ist aber, das viel Geld für ein Verfahren aufgewendet worden sei, das im Ergebnis die Rechtsauffassung der Verwaltung bestätigt. Der Erste Stadtrat Carsten Piellusch spricht deshalb von sinnlos verbranntem Geld. Die Mittel wären besser beim Förderverein der Steinhuder Schulen aufgehoben gewesen, meint er. Politik wie auch Verwaltung hoffen nun auf die Einsicht der klagenden Bürger. Sie haben laut Schreiben des Gerichts einen Monat Zeit zu entscheiden, ob sie die Klage aufrechterhalten oder zurücknehmen möchten. Foto: tau

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