1. "Einige fallen durch das Raster”

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    LANDKREIS (tr). Nach den Übergriffen in der Silvesternacht wird immer wieder die Forderung nach einem schärferen Sexualstrafrecht laut. Schon Mitte vergangenen Jahres hatte die Große Koalition einen Entwurf auf den Weg gebracht, derzeit läuft die Abstimmung zwischen den Bundesländern zu einer Änderung des Gesetzes. Konkret geht es dabei vor allem um Paragraf 177 aus dem Strafgesetzbuch.

    "Eine Überarbeitung ist wirklich notwendig”, sagt Ingetraud Wehking vom Stadthäger Mädchen und Frauenberatungszentrum Basta. Im europaweiten Vergleich stehe Deutschland hintenan, "auch wir haben bei uns immer wieder Klientinnen, die dabei durch das Raster fallen”. Wehking und ihre Kolleginnen Birgit Baron und Gisa Meier-Floeth weisen auf die Paradoxie der derzeitigen Rechtslage hin: Betroffene müssten beweisen können, dass der Täter gegen Widerstand gehandelt hat. Das lässt sich kaum mit Hinweisen vereinbaren, sich nicht zu stark zu wehren. Auch sei ein möglicher Schockzustand des Opfers im Strafrecht gar nicht berücksichtigt. Wehking, Baron und Meier-Floeth erinnerten an den Ausspruch "Nein heißt nein”. Allerdings "wäre schon damit geholfen, wenn Betroffene ihre Scham überwinden, die Tat anzuzeigen und darüber zu sprechen”. Dafür müsse der Weg geebnet werden. Verunsicherten raten die Frauenberaterinnen ebenso wie Iris Burkardt-Pawlik von der Kreisjugendpflege dazu, gegebenenfalls Selbstverteidigungskurse oder ähnliches zu besuchen. Damit würden Mädchen und Frauen für ihre eigenen Grenzen sensibilisiert und lernen, auf ihr Gefühl zu hören. Dafür könnten zum Beispiel normale, alltägliche Situationen thematisiert werden, um weitere Sicherheit zu geben.

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