REGION (mh). Es ist zwar schon ein bisschen her, genauer gesagt war es am 15. Juni 2014, aber dennoch beschäftigt die Stichwahl zum Regionspräsidenten weiterhin Verwaltungsgericht Hannover. Zur Erinnerung: Mit Unterstützung der CDU-Fraktion Region Hannover sowie dem Regionsverband Hannover hatten drei Mitglieder der CDU Ende des Jahres 2014 gegen die Gültigkeit der Stichwahl Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat am Freitag, dem 15. Januar, bekannt gegeben, dass die mündliche Verhandlung der Klage nun am 9. Februar um 10 Uhr angesetzt ist. Die Kläger halten die Wahl aufgrund einer vom Wahlleiter vor der Stichwahl durchgeführten Wahlinformationskampagne für rechtswidrig. Bei dem ersten Wahlgang am 25. Mai 2014 hatte keiner der insgesamt sieben Kandidaten die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Bei der deshalb erforderlich gewordenen Stichwahl am 15. Juni 2014 erzielten bei gesunkener Wahlbeteiligung der amtierende Regionspräsident Hauke Jagau (SPD) 50,9 Prozent und der CDU-Kandidat Axel Brockmann 49,1 Prozent der Stimmen – was eine Stimmendifferenz von rund 4400 Stimmen bedeutete. Zwischen dem ersten Wahlgang und der – wegen des Pfingstwochenendes – erst drei Wochen später terminierten Stichwahl hatte der Wahlleiter Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit veranlasst. Die Kläger bestehen darauf, dass der Wahlleiter nicht das Gebot der Neutralität und Objektivität beachtet und gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl verstoßen habe, da die Wahlinformationskampagne nur in Teilen des Wahlgebietes durchgeführt worden bzw. unterschiedlich wirksam geworden sei. Die beklagte Regionsversammlung hatte die Wahleinsprüche allerdings zurückgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass nicht gegen wahlrechtliche Vorgaben verstoßen worden sei. Zudem sei nach der Lebenserfahrung nicht davon auszugehen, dass die Wahlinformationskampagne das Wahlergebnis wesentlich beeinflusst habe, so die Versammlung.
Mit ihrer dagegen gerichteten Klage wollen die Kläger erreichen, dass die Regionsversammlung verpflichtet wird, die Wahl für ungültig zu erklären. Zudem begehren sie gegenüber der Region Hannover die Feststellung der Rechtswidrigkeit der vor der Stichwahl vom Wahlleiter durchgeführten Informationskampagne.Foto: archiv mh
