1. Landwirtschaft, die auch Naturschutz zugute kommt

    Bückeburger Niederung gewinnt Rechtsstreit vor Oberlandesgericht Celle / Biotop wird extensiv bewirtschaftet

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    Hintergrund des Rechtsstreites war, so erklärte es der die Parteien vertretende Rechtsanwalt Frank Niederstadt aus Hannover, dass der ursprüngliche Kaufvertrag der Stadt Bückeburg und der Niederung nicht genehmigt wurde vom Landkreis Schaumburg und vom Amtsgericht beziehungsweise dem Landwirtschaftgericht Bückeburg. Zwar sollte der Kauf zustande kommen, da aber die Käufer keine Landwirte seien, sollte die Grünfläche weiter veräussert werden an aufstockungsbedürftige Landwirte. Dies lag aber nicht im Interesse der Bückeburger Niederung und der Stadt Bückeburg, die in ihrem Konzept planten, die dort heimischen und schützenswerten Pflanzen und das Biotop zu erhalten und mit alten Rinderrassen zu beweiden, die die Fauna weniger schädigen und ebenfalls als Rasse selber schützenswert sind. Ebenfalls dient die Grünflache als Flutrasen, ein gesetzlich geschütztes Biotop, bei dem es notwendig ist, naturschutzfachlich fundiertes Pflegemanagement zu etablieren. Hierzu war schon mit dem Vollerwerbslandwirt Vauth eine Vereinbarung geschlossen worden, doch dieses Vorhaben wurde durch die Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts vom 12. Mai 2015 erstmal auf Eis gelegt. Zwar wäre es in bestimmten Fällen möglich, die Belange des Naturschutzes mit denen der Landwirtschaft gleichzustellen, in diesem konkreten Falle waren dem Landwirtschaftsgericht die geschilderten Absichten nicht ausreichend und ihrer Ansicht nach nicht förderungsfähig. Daraufhin wurde vom Verein Bückeburger Niederung in Vertretung durch die Vorsitzenden Eva von Löbbecke und Wolfhard Müller Beschwerde eingelegt unter dem Vorbehalt, dass es sich bei dem Vorhaben um ein konkretes Projekt in Form von zwei überregional bedeutsamen Naturschutzmaßnahmen handelt. Sowohl aufgrund des Vorhabens, die Fläche extensiv bewirtschaften zu lassen, als auch dem Projekt zur Erhaltung alter Haustierrasen, in diesem Falle das Schwarzbunte Niederungsrind, welches auch durch ein Förderprogramm des Landes Niedersachsen unterstützt werde. Dieser Beschwerde wurde stattgegeben und somit der vorherige Beschluss aufgehoben und der Kaufvertrag als rechtgültig erklärt. Dieses Urteil kann sich auch in Zukunft positiv auf ähnliche Verhandlungsituationen auswirken, da letztendlich klargestellt wurde, unter welchen Kriterien die Interessen des Naturschutzes mit denen der Landwirtschaft gleichzusetzen sind und den Entscheidungsprozess diesbezüglich hoffentlich erleichtern wird. Dem Verein Bückeburger Niederung lag vorrangig am Herzen, dass die dort heimischen Gräser wie das Knickfuchsschwanzgras, Seggen und Binsen erhalten bleiben und ebenfalls den Bestand alter Haustierrassen weiter zu fördern. Weitere Informationen zu dem Thema, zum Verein sowie Beitrittsformulare kann man seit dieser Woche auch auf der neuen Homepage der Bückeburger Niederung nachlesen, erreichbar unter der Adresse www.bueckeburger-niederung.de.Foto: ha

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