1. Steuern angehoben

    Rat votiert für moderate Erhöhung

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    Augustdorf . Der Gemeinderat Augustdorf hat mit dem Beginn des Jahres 2016 die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer leicht erhöht. Die Ratsverordneten entsprachen damit nur teilweise einer Forderung der Kommunalaufsicht des Kreises Lippe. "Wir müssen auch die Bürger im Auge behalten", begründete Peter Kaup den Beschluss, dem sich SPD, FWG und FDP bei der Abstimmung anschlossen. Die CDU enthielt sich. Die Kommunalaufsicht hatte bereits im April 2015 eine deutliche Anhebung der Hebesätze auf Höhe des "gewogenen Landesdurchschnitts" gefordert: Das wären in diesem Jahr Hebesätze von 262 v.H. für die Grundsteuer A, 441 v.H. für die Grundsteuer B und 421 v.H. für die Gewerbesteuer. "Ich appelliere, dass wird dem Anliegen der Kommunalaufsicht Folge leisten. Es mag sein, dass jeder Cent für uns notwendig sein wird", versuchte Kämmerer Jürgen Richter die Ratsverordneten von der Erhöhung zu überzeugen. Trotz des Appells entschied sich der Gemeinderat aber lediglich für eine moderate Steigerung auf Höhe der fiktiven Hebesätze des Landes NRW. Der Hebesatz der Grundsteuer B steigt somit von bisher 420 v.H. auf nun 429 v.H., der Gewerbesteuerhebesatz von 411 v.H. auf künftig 417 v.H. Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer A liegt mit 420 v.H. bereits über dem fiktiven Hebesatz.

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