Kreis Lippe (la). Unter Nutzung von Geldern aus dem Europäischen Sozialfonds fördert das Land Nordrhein-Westfalen die berufliche Weiterbildung. Nutznießer sind kleine und mittelständische Unternehmen und ihre Beschäftigten.
Ab Januar 2016 ändern sich die Förderbedingungen. So wird der Personenkreis beim individuellen Zugang (privat finanzierte Weiterbildung) neu definiert. Förderungsberechtigt sind in Zukunft nur noch An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, Ältere ab 50 Jahren, beschäftigte Zugewanderte, befristet Beschäftigte oder Teilzeitbeschäftigte sowie Berufsrückkehrende. Wer zu einer dieser Beschäftigtengruppen gehört und außerdem in einem Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten arbeitet sowie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 30.000 Euro (maximal 60.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) erhält, kann einen Bildungsscheck NRW innerhalb von zwei Kalenderjahren erhalten. Beim betrieblichen Zugang (also Finanzierung der Weiterbildung durch den Arbeitgeber) erhalten nur noch die Mitarbeiter einen Bildungsscheck NRW, deren Jahresbruttogehalt maximal 39.000 Euro beträgt. Für beide Varianten ist die Mindestseminargebühr von 500 Euro gestrichen worden. Somit sollen ab Januar 2016 stärker die Beschäftigten mit einem geringeren Einkommen profitieren und Personen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Bislang wurden fast ein Drittel der betrieblichen Beratungen (31,8 Prozent) von Kleinstunternehmen mit bis zu neun Beschäftigten in Anspruch genommen; 37,8 Prozent entfallen auf Unter nehmen mit zehn bis 49 Beschäftigten. Etwa die Hälfte der betrieblichen Beratungen entfallen auf Unternehmen mit IHK-Mitgliedschaft; 16,4 Prozent sind Mitglied bei den Handwerkskammern.