LANDKREIS (bb). Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten des Schaumburger Kreistages für einen Neuzuschnitt der Wahlbereiche für die Kreiswahl am 11. September 2016 gestimmt. Wie bisher soll es bei der Gesamtzahl von sechs Wahlbereichen bleiben, allerdings wird dabei der Zuschnitt von drei Wahlbereichen verändert. Die Gruppe WIR/FDP/Möller stimmte gegen diese Lösung. Der Kreistag musste eine Neuregelung beschließen, weil der bisher bestehende Wahlbereich Samtgemeinden Nenndorf/Rodenberg 25 Prozent mehr Einwohner erreicht, als der Gesamt-Durchschnitt. Eine solche Abweichung von über 25 Prozent nach oben oder unten ist nach Niedersächsischem Kommunalwahlrecht unzulässig. Möglich wäre eine Einteilung Schaumburgs in vier bis acht Wahlbereiche. Der Kreisausschuss hatte sich für das Beibehalten von sechs Wahlbereichen ausgesprochen, bei einer Veränderung des Zuschnittes. Das Kommunalwahlgesetz zielt mit der Einteilung in kleinere Wahlbereiche darauf ab, ein Mindestmaß an persönlicher Beziehung zwischen Kandidaten und Wählern zu ermöglichen sowie eine Übersichtlichkeit auf den Listen zu wahren.
Richard Wilmers (WIR) kritisierte als Sprecher der Gruppe WIR/FDP/Möller in seiner Rede die angestrebte Lösung. Bei einer zwischenzeitlich diskutierten Einteilung in vier Wahlbereiche wären die Abweichungen in der Einwohnerzahl am geringsten gewesen, so Wilmers. Bei sechs Wahlbereichen würden die Abweichungen relativ groß bleiben, wenn auch unterhalb der gesetzlichen Vorgaben. Eckhard Ilsemann, Leiter der SPD-Fraktion, erklärte dagegen, dass sich das System mit sechs Wahlbereichen über Jahrzehnte entwickelt und sich als förderlich für die Arbeit erwiesen habe. Eine Reduzierung der Wahlbereiche auf vier, würde zu einer Verlängerung der Kandidatenlisten und damit zu einer größeren Unübersichtlichkeit führen. Ilsemann stellte klar, dass über die Verteilung der Sitze im Kreistag ja das Gesamtergebnis entscheidet, egal wie Zuschnitt und Anzahl der Wahlbereiche ausfallen. Eine grundsätzliche Benachteiligung von kleinen Fraktionen, wie von Wilmers formuliert, erfolge also nicht. Klaus-Dieter Drewes argumentierte ähnlich für die CDU-Fraktion. Der vorliegende Vorschlag versuche der Regionalität des Landkreises Rechnung zu tragen. Um die Abgeordneten noch dichter an die Bewohner vor Ort heranzurücken, hätte sich der Kreistag sogar für acht Wahlbereiche entscheiden können. Mit großer Mehrheit verabschiedete der Kreistag die Variante mit sechs Wahlbereichen. Dagegen stimmten die beiden anwesenden Vertreter der Gruppe WIR/FDP/Möller. So ergibt sich für die Kreistagswahl folgende Neuregelung: Der Wahlbereich Stadt Rinteln, der Wahlbereich Stadt Bückeburg und Samtgemeinde Eilsen sowie der Wahlbereich Stadt Obernkirchen, Gemeinde Auetal und Samtgemeinde Nienstädt bleiben unverändert. Die Stadt Stadthagen und die Samtgemeinde Niedernwöhren bilden künftig einen Wahlbereich. Die Samtgemeinde Nenndorf und die Samtgemeinde Sachsenhagen werden zu einem Wahlkreis zusammengefasst, ebenso die Samtgemeinden Rodenberg und Lindhorst (zuvor Samtgemeinden Nenndorf und Rodenberg, sowie die Samtgemeinden Niedernwöhren, Lindhorst und Sachsenhagen).