1. Zum Jahreswechsel das 
Feuerwerk richtig entzünden

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    RINTELN (ste). Gemäß der Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Das teilte jetzt die Stadtverwaltung Rinteln mit und verweist dabei auch auf die Mindestabstände für handgeworfene pyrotechnische Gegenstände von 25 Meter und für Hochfeuerwerk wie Raketen von 200 Metern. Diese Vorschrift ist im gesamten Stadtgebiet und den Ortsteilen einzuhalten. Insbesondere in der Altstadt, wo auf Grund der dichten Fachwerkbebauung eine erhöhte Brandgefahr besteht, ist das Anzünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt.

    Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

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