1. Neue Regeln für 
das Bürgerhaus

    Ausschuss rät zu Änderungen

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    LAUENAU (al). Die öffentlich nutzbaren kommunalen Einrichtungen von Lauenau werden auf neue rechtliche Füße gestellt. Der Ausschuss für Jugend, Kultur, Umweltschutz und Wege befasste sich in einer ersten Beratung mit der künftigen Benutzungs- und Gebührenordnung. Es könnte nicht die letzte Debatte gewesen sein: Der Rat des Fleckens will in der kommenden Woche sich ebenfalls dem Thema widmen.

    Kernpunkt der Änderungen ist das Mindestalter für die Anmietung des Bürgerhauses. Bisher durften hier nur Jubelhochzeiten und höhere runde Geburtstage gefeiert werden. Der Ausschuss einigte sich darauf, das Mindestalter auf 18 Jahre herabzusetzen: So könnten künftig auch junge Leute die erreichte Volljährigkeit im Kreis von Gästen erleben. Allerdings müsse für das Bürgerhaus generell eine Kaution von 500 Euro hinterlegt werden. Biagio Ciraldo (SPD) forderte zudem, nur eine "geschlossene Veranstaltung" zuzulassen. Öffentliche Einladungen zum Beispiel über Facebook seien zu untersagen. Die Kaution für das Dorfgemeinschaftshaus in Feggendorf wurde einvernehmlich auf 300 Euro festgelegt. Horst Koopmann (SPD) verlangte, dass beide Einrichtungen für Vereine kostenlos nutzbar seien. Dieser Hinweis fehle bislang in den geltenden Vorschriften. Ausschussvorsitzender Norbert Bruhne (Grüne) bat um eine Sonderregelung für die auch von ihm vertretene "Kulturinitiative" der Lauenauer Runde. Bislang sehe die Satzung für das Sägewerk eine Nutzungsgebühr bei Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern vor. Dies könne die Initiative nicht auf Dauer tragen, wenn sie weiterhin den preisgünstigen Besuch von Veranstaltungen beibehalten wolle. Ciraldo empfahl eine erneute Beratung, wenn sich die Kulturinitiative nach eigener Ankündigung in einen selbstständigen Verein etabliere. Bruhne sprach sich ferner dafür aus, die Satzung nach weiteren Änderungen durchzuarbeiten. Es bestehe "keine Eile für einen sofortigen Beschluss", sagte er und nannte als Beispiel die Bitte des Vereins Waldkindergarten, im Sägewerk einen Basar abzuhalten. Dies sei nach den jetzigen Bestimmungen nicht möglich. Karl-Heinz Strecker (CDU) widersprach mit dem Hinweis, dass der Verwaltungsausschuss Ausnahmen bei der Nutzung zulassen könne. Foto: al

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