BÜCKEBURG (em). Die Ermittlungen des Kriminalermittlungsdienstes zum Unfall eines Schülers im Gymnasium Adolfinum vom 7. Dezember haben ergeben, dass es zu keiner Fremdeinwirkung auf den verunglückten Schüler kam oder ein anderweitiges Fremdverschulden vorliegen könne, teilt die Polizei mit. Das Ermittlungsergebnis ist der zuständigen Landesschulbehörde in Lüneburg mitgeteilt worden
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