Kreis Lippe. Viele Schuldner fiebern dem Jahreswechsel entgegen, denn mit Beginn des neuen Jahres verjähren zahlreiche Verbindlichkeiten, so Svenja Jochens, Justitiarin der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe). Unternehmen können Zahlungsansprüche für Lieferungen, Reparaturen oder andere Leistungen nur innerhalb der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren durchsetzen, erklärt die Juristin der IHK Lippe. Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, kann die Zahlung vom Schuldner verweigert werden. Um den Eintritt der Verjährung zu verhindern, müssen Ansprüche vor dem Stichtag in der Regel gerichtlich geltend gemacht werden. Nähere Auskünfteunter der Rufnummer (05231) 7601-43 bei der IHK LIppe.
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Forderungen verjähren
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