LANDKREIS (em). Der Kreisausschuss hat kürzlich in seiner Sitzung dem Kreistag empfohlen, für die Kommunalwahl 2016 an der bewährten Einteilung in sechs Wahlbereiche festzuhalten. Zur Wahrung der Chancengleichheit soll jedoch der Zuschnitt der Wahlbereiche verändert werden. Anpassungsbedarf besteht aufgrund der stark zunehmenden Einwohnerzahl im bisherigen Bereich Nenndorf/Rodenberg, der überproportional von der Einwohnerzahl der übrigen Bereiche abweicht.
Vorgeschlagen wird daher die Abgrenzung in folgende Wahlbereiche zur Kommunalwahl 2016: Rinteln (unverändert); Stadthagen/Niedernwöhren (neu); Bückeburg/Eilsen (unverändert); Nenndorf/Sachsenhagen (neu); Obernkirchen/Auetal/Nienstädt (unverändert); Rodenberg/Lindhorst (neu). Der Kreistag wird in seiner Sitzung am 8. Dezember abschließend über den Zuschnitt der Wahlbereiche beschließen.