STADTHAGEN (mah). Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Stadthagen darauf hin, dass Hundehalter verpflichtet sind zu verhindern, dass ihr Tier unbeaufsichtigt herumläuft, Personen oder Tiere anspringt oder anfällt sowie öffentliche Verkehrsflächen oder Anlagen mit Kot verunreinigt oder beschädigt. Der Hundehalter ist bei Verunreinigungen zur unverzüglichen Säuberung verpflichtet. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.
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Verpflichtungen von Hundehaltern
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