Bad Salzuflen. In der jüngsten Sitzung des Ortsausschusses Holzhausen-Hölsen wurde unter anderem das Thema der Sanierung des Jugendhauses in Bad Salzuflen Holzhausen diskutiert. Bereits im vergangenen Jahr hatten sich die Mitglieder des Ausschusses mit den vorhandenen Mängeln am Gebäude beschäftigt. Im Frühjahr dieses Jahres wurden dann einige notwendige Reparaturen an den Dachrinnen und Regenfallrohren sowie am Außenputz durchgeführt.
Zu den Beratungen der Fachausschüsse im Rat der Stadt für den Haushaltsplan 2016 hat nun der Ortsausschuss empfohlen, 50.000 Euro für Planungskosten und eine Kostenschätzung für die Grundsanierung des Gebäudes an der Max-Planck-Straße in den Haushalt einzusetzen. In den Jahren 2006 bis zur Haushaltssicherung im Jahr 2009 waren im Haushalt bereits 300.000 Euro für die Sanierung des Hauses, das unter Denkmalschutz steht, festgeschrieben. Dieser Ansatz ist in den Beratungen zur Haushaltssicherung gestrichen worden. Auf Einladung des Ortsausschussvorsitzenden Detlef Bröker haben sich jetzt Vertreter der örtlichen Vereine zu einem "runden Tisch” getroffen, um die weitere Entwicklung im Jugendhaus und dem umgebenden Gelände zu beraten. "Ich war erfreut, dass 20 Vertreter der Vereine und Institutionen aus Holzhausen den Weg in das Haus - wie es von den Jugendlichen genannt wird - gefunden haben. Das zeigt mir, dass großes Interesse am Fortbestand des Hauses besteht”, erklärte Detlef Bröker. "Das Gebäude ist als einziges Baudenkmal im Ortsteil Holzhausen ein wichtiger Zeuge der Vergangenheit und der Ortsgeschichte, der den historischen Ortskern nachweist. Es ist Teil des damaligen Ritterguts Sylbach aus dem Jahr 1660." In der Diskussion wurde schnell klar, dass dieser Standort zu einem Dorfmittelpunkt entwickelt werden soll. Es wurden viele Vorschläge für eine multifunktionale Nutzung der Räume und die Gründung eines Bürgervereins gemacht, wenn es zu einer Realisierung der Sanierung kommen sollte. Der Ortsausschuss wird das Thema weiter begleiten. Die Anwesenden haben die Hoffnung, dass die notwendigen finanziellen Mittel für die Sanierung und den Umbau des Gebäudes unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes durch die zuständigen Gremien genehmigt werden.