1. Kindergeld und Steuer-Identifikationsnummer

    Familienkasse sollte möglichst zeitnah eventuell fehlende Steuer-ID mitgeteilt werden

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    LANDKREIS (em). Wer Kindergeld erhalten möchte, muss ab dem 1. Januar 2016 seiner Familienkasse die lebenslang gültige Steuer-Identifikationsnummer des beantragenden Elternteils und die Steuer-Identifikationsnummer des betroffenen Kindes, für das der Kindergeldantrag gestellt wird oder für das bereits Kindergeld bezogen wird, angeben. Der Grund für die Anforderung der Steuer-Identifikationsnummern ist die Sicherstellung, dass es bei der Auszahlung des Kindergeldes nicht zu Doppelzahlungen kommt.

    Neuanträge müssen die Steuer-Identifikationsnummer bereits enthalten. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen und die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht angegeben haben, können den Kindergeldbezug sicherstellen und Rückfragen vermeiden, indem sie ihrer Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer nachträglich mitteilen. Die Familienkassen werden es grundsätzlich nicht beanstanden, wenn die Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Es ist allerdings zu bedenken, dass bei Nichtangabe die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld ab dem 1.1.2016 nicht mehr erfüllt sind und die Familienkasse gesetzlich verpflichtet ist, die Kindergeldzahlungen rückwirkend zum 1.1.2016 aufzuheben und zurückzufordern. Die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer muss schriftlich erfolgen, eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per Mail ist nicht möglich. Die Steuer-Identifikationsnummern können die antragstellenden Eltern aus den bereits zugeschickten Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern entnehmen. Die Steuer-Identifikationsnummern sind ebenfalls in den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen und den Einkommensteuerbescheiden verzeichnet. Sollte man dennoch die Steuer-Identifikationsnummer nicht mehr finden, kann diese mit dem Eingabeformular im Internetportal des Bundeszentralamts für Steuern unter www.bzst.de erneut angefordert werden.

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