RINTELN (ste). Es ist ein Leuchtturmprojekt, was die Naturschützer des NABU mit der Auenlandschaft in Hohenrode verwirklicht haben. Jetzt fürchtet der NABU, dass diese einzigartige Landschaft in Gefahr ist. Grund dafür ist ein seit langer Zeit schwelender Zwist mit einer weiteren Nutzungsgruppe für die Gewässer; den Anglern. "Verärgert und fassungslos", so Dr. Nick Büscher, sei man seitens der ehrenamtlichen Naturschützer der NABU-Gruppe Rinteln: "Jüngst haben wir von der Weserfischereigenossenschaft erfahren, dass man derzeit kein Gespräch zwecks Verpachtung der Fischereirechte im NSG Auenlandschaft Hohenrode an den NABU führen möchte, und mehr noch: Man beabsichtigt seitens der Genossenschaft nun, die vom Landkreis Schaumburg erlassene NSG-Verordnung zu beklagen, um die fischereiliche Nutzung ausweiten zu können!" Dr. Büscher sieht darin einen fast dreijähriger Diskussions- und Einigungsprozess gefährdet. Der NABU Niedersachsen als Eigentümer der ehemaligen Kiesabbauflächen in Hohenrode versucht seit 2012 die Fischereirechte selbst zu beanspruchen. Zum Hintergrund: Das Niedersächsische Fischereigesetz sieht vor, dass Flächen im Überschwemmungsgebiet der Weser genossenschaftlich verwaltet werden. Über die Pachtgesuche entscheidet die zuständige Genossenschaft, welche nicht per se den Grundstückseigentümer berücksichtigen muss. Doch bis zum Schluss war man seitens der Naturschützer zuversichtlich gewesen: Man hatte frühzeitig den Kontakt zum Vorstand der Genossenschaft gesucht und das Interesse an der Pacht bekundet und im letzten Jahr die Willensbekundung des Vorstandes erhalten, dass man die Pacht an den NABU vorbehaltlich eines fachlich fundierten Hege- und Nutzungskonzeptes vergeben würde: "Wir sind der Bitte der Weserfischereigenossenschaft nachgekommen und haben in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium ein Konzept vorgelegt", so Dr. Büscher. Es sollte lediglich noch ein klärendes Gespräch mit dem Landkreis Schaumburg und dem NABU stattfinden. "Dass man zum derzeitigen Zeitpunkt derart auf Kollisionskurs geht und die Tür für eine gütliche Einigung zuschlägt, stößt alle Akteure, die sich bisher um eine konstruktive Diskussion bemüht haben, vor den Kopf!"
Flussseeschwalben und Seeadler nutzen die Teiche für die Nahrungssuche und mittlerweile habe sich die Auenlandschaft zu einem überregional bedeutsamen Schutzgebiet auch für den Rast- und Gastvogelschutz entwickelt, heißt es aus dem NABU. Daher stößt nun das Ansinnen der Weserfischereigenossenschaft auf großes Unverständnis, auch bei Dipl. Biologe Thomas Brandt, dem Leiter der Ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer und engagierten Naturschüthzer: "Angesichts der schützenswerten Arten ist die Regelung zur fischereilichen Nutzung im NSG mehr als großzügig!" Werde die zeitliche und räumliche Einschränkung der Fischerei ausgeweitet, gefährde das die bisherigen Artenschutzerfolge. Darüber hinaus zeige das Verhalten der Weserfischereigenossenschaft, dass wohl kaum damit zu rechnen sei, dass dem Pachtgesuch des NABU entsprochen werden soll. "Es ist unwahrscheinlich, dass die Genossenschaft gegen die NSG-Verordnung zwecks Ausweitung der fischereilichen Nutzung klagt und dieses Gebiet dann dem NABU verpachtet", wie Brandt vermutet. Die Genossenschaft unter dem neuen Vorsitzenden Andreas Grossmann wolle offensichtlich somit auch gegen den ausdrücklichen Wunsch des Grundstückseigentümers entscheiden. Foto: ste