1. Entscheidungen rechtzeitig treffen

    Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    Lemgo. Immer mehr Menschen machen sich Gedanken darüber, ob sie bei schwerer Erkrankung in jedem Fall alle medizinischen Möglichkeiten ausschöpfen wollen. Um ihre Anliegen treffend und medizinisch wie juristisch eindeutig zu formulieren, suchen viele nach Hilfestellungen. Als Teil seines betrieblichen Informationsangebots zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf veranstaltet das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsnetzwerk am Donnerstag, 19. November, um 16.30 Uhr einen Vortrag zum Thema Patientenverfügung.

    Birgit Bleibaum vom Ambulanten Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst Lippe e.V. betrachtet in dem Vortrag Fragen wie "Wer darf mit dem Arzt verhandeln, wenn ich bewusstlos bin, und wer entscheidet dann letztlich über die weitere Behandlung?", "Muss ich alles annehmen, was die moderne Medizin mir anbietet?" oder "Welche Verbindlichkeit hat eine Patientenverfügung?". Eine Patientenverfügung hilft, sich klar zu werden, was im Krankheitsfall geschehen oder nicht geschehen soll. Vor allem ist sie eine große Unterstützung der Angehörigen. Wenn nichts vorweg bedacht und geregelt ist, können Ärzte und Angehörige am Bett eines schwerstkranken oder bewusstlosen Patienten kaum herausfinden, ob lebensverlängernde Maßnahmen in seinem Sinn wären. Besonders belastend ist eine Situation, in der die Angehörigen in der Einschätzung des Patientenwillens nicht einig sind. Deshalb gibt es die Möglichkeit, in guten Tagen aufzuschreiben, wann in bestimmten extremen Krankheitssituationen lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben sollen, und wer dann bevollmächtigt mit dem behandelnden Arzt sprechen darf. Die Veranstaltung im Konferenzraum des Kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg/Lippe (krz), Am Lindenhaus 21, in Lemgo ist kostenlos und für alle zugänglich. Eine Anmeldung über die krz-akademie (akademie.krz.de) ist jedoch erforderlich.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an