1. Unterstützung gefordert

    Belastungsgrenze der Flüchtlingsaufnahme bald erreicht

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    Lemgo (nr). "Deutschlands Aufnahmefähigkeit für Flüchtlinge ist begrenzt", sagt Roland Schäfer, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und Bürgermeister von Bergkamen am Montag zur Präsidiumssitzung in Lemgo. Vor allem kleinere Kommunen seien inzwischen überfordert. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert von Bund und Ländern einen Integrationspakt, der gleichzeitig die Finanzierung sichern soll.

    Gerade der Druck auf die 11.000 kleineren Kommunen sei problematisch geworden. Das Engagement von Hauptamtlichen und Ehrenamtlern, aber auch das vieler Bürgerinnen und Bürger habe Vorbildcharakter. "Dennoch brauchen wir jetzt so etwas wie eine Atempause, um dieses Engagement nicht zu überfordern", konstatierte Schäfer in Lemgo. Die Vereinbarung der Koalition sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber der Zustrom der Flüchtlinge müsse durch nationalen, europäischen und auch internationalen Konsens erreicht werden. Entsprechend dem Dubliner Vertrag müsse Europäisches Recht gelten. So müssten Flüchtlinge im ersten sicheren Europäischen Land registriert und vorerst untergebracht werden, die finanzielle Unterstützung andere europäischer Länder vorausgesetzt. Die Finanzierung der Flüchtlingsströme sei in Deutschland nicht das Problem, erklärte Schäfer. Deutschland sei reich, könne finanzielle Hilfe im In- und Ausland leisten. Daher fordere der Städte- und Gemeindebund ein stärkeres Maßnahmepaket zur Sicherung der Kosten vor allem für den sozialen Wohnbau und die Bildungseinrichtungen. Um das zu realisieren schlage der Deutsche Städte- und Gemeindebund eine Änderung im Grundgesetz vor. "Die finanzielle Herausforderung hält in etwa dem Vergleich mit der Wiedervereinigung Deutschlands stand", so Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. "Wir brauchen dringend einen gesetzlichen Rahmen für das Maßnahmepaket Integration." Der Artikel 91 a des Grundgesetzes beträfe die Gemeinschaftsaufgabe. Mit einer Erweiterung dieses Artikels um die "Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden" hätte der Bund die Befugnis der Finanzierung.

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