1. Satzung auf der Tagesordnung

    Es geht um Straßenausbaubeiträge in der Sitzung

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    WUNSTORF (gi). In der Ratssitzung am 11. November wird der Rat über einen Antrag von Ratsherr Bernd Wischhöfer (AfD) beraten, es geht um eine Änderung der derzeit gültigen Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. "Die Stadt lässt eine Straße ausbauen und die Grundstückseigentümer der ausgebauten Straße werden anschließend mit bis zu 90 Prozent der Kosten herangezogen", sagte Wischhöver. Teilweise kämen so fünfstellige Beträge zustande, die der Grundstückseigentümer aufzubringen habe. "Wer das Geld nicht hat, muss die Summe finanzieren", so der Ratsherr weiter. Dieses Verfahren führe zu erheblichen Auseinandersetzungen mit den Betroffenen. Der von Wischhöfer vorliegende Antrag würde seiner Meinung nach eine Verbesserung der Zahlungspflichtigen bedeuten, da es zu einer auf das jeweilige Grundstück bezogenen monatlichen Gebühr kommen würde. In seiner Haushaltsrede im Rat der Stadt im September (wir berichteten) nahm Bürgermeister Rolf-Axel Eberhardt Stellung zu der Kritik an der kommunalen Straßenausbaubeitragssatzung. "Angefangen vom Bünteweg in Luthe bis hin zur Klosterstraße in Großenheidorn melden sich Bürgerinnen und Bürger zu Wort, die diese Satzung für ungerecht halten", sagte Eberhardt. Sie beriefen sich auf den "Allgemeinen Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland" aus Barsinghausen. Eberhardt formulierte klar, die Anliegerstraße sei ein Teil des Grundstückes und müsse daher auch finanziell vom Eigentümer unterhalten werden. Es könne nicht sein, dass hierfür die Allgemeinheit eintrete und dazu beitrage, dass der Wertgewinn eines Grundstückes allein dem Eigentümer oder seinen Erben zugutekomme. "Keiner kommt auf die Idee, bei einem schadhaften Dach oder einer defekten Heizungsanlage, hier den Staat aufzufordern, entsprechende Mittel bereitzustellen", sagte der Bürgermeister. Ohne Anliegerstraße werde kein Grundstück erschlossen und daher seien diese Kosten auch zum größten Teil vom Anlieger aufzubringen. Eberhardt sagt nein, dass durch die allgemeine Grundsteuer der Mieter für die Sanierung von Straßen aufkommen müsse. Eigentümer hätten für die bauliche Instandhaltung eines Hauses Rücklagen zu bilden und auch zu kalkulieren, einmal im Leben für eine Straßensanierung aufzukommen. Die Gemeinde beteilige sich daran mit mindestens 25 Prozent, häufig aber auch mit 50, 60 oder 70 Prozent. Eine Änderung der augenblicklichen Situation würde den Haushalt sehr stark belasten und letztlich dazu führen, dass die Sanierung der Straßen so nicht durchgeführt werde, wie es eigentlich der Fall sein müsse.

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