LINDHORST (bt). Wieder einmal hatte der Senioren- und Behinderenbeirat der Samtgemeinde Lindhorst zu einem Vortrag in den Saal von Hof Gümmer eingeladen. Diesmal drehte sich alles um das Thema " Erben und verschenken aus steuerlicher Sicht". Dazu gab es für die etwa dreißig Zuhörer Tipps zur "Steuererklärung für Senioren". Als Referent hatten die Veranstalter den Lindhorster Steuerberater André Treichel eingeladen.
Engagiert widmete sich Treichel ausführlich der Thematik und referierte wesentliche Aspekte des geltenden Steuerrechts. Hinsichtlich der geltenden Freibeträge in Höhe von 500.000 Euro für den überlebenden Ehegatten sowie 400.000 Euro für Kinder stellt die Erbschaft- und Schenkungssteuer unter normalen Verhältnissen ein geringes Problem dar. Ist ein entsprechendes Vermögen vorhanden, ist das zu eigenen Wohnzwecken genutzte Einfamilienhaus steuerbefreit, soweit es weiterhin zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Problematisch wird es nach den Worten Treichels, wenn Vermögen an Personen der Steuerklasse II und III vererbt oder übertragen werden soll. Hierunter fallen unter anderem die Geschwister sowie deren Kinder. In diesem Fall, so machte er deutlich, ist mit einer Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu rechnen, wenn nennenswertes Vermögen vorhanden ist. Der Referent wies seine Zuhörer darauf hin, dass mittlerweile alle relevanten Daten für eine Einkommmensteuererklärung an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Dazu gehören unter anderem die Rentenbezüge von den Rentenversicherungsträgern, die Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und die Krankenversicherungsbeiträge. Daher, so erklärte Treichel, ist dem Finanzamt in der Regel bereits bekannt, wie hoch die Einkünfte des Rentners oder des Pensionärs sind. In vielen Fällen werden nach seiner Aussage Aufforderungen vom Finanzamt verschickt, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Insbesondere sei dies der Fall, wenn neben den Renteneinkünften noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Pensionen) und aus Vermietung und Verpachtung vorliegen. In diesen Fällen komme es regelmäßig zu Nachzahlungen. Aus diesen Gründen, so verdeutlichte Treichel, sei es ratsam für diejenigen, die in den letzten Jahren keine Steuererklärung abgegeben hätten, eine Berechnung der zu erwartenden Steuerbelastung durchführen zu lassen. Viele Nachfragen aus dem Kreise der Zuhörer führten im Anschluss an die Ausführungen des Referenten zu einem lebhaften Gespräch. Manfred Völker, Vorsitzender des Senioren- und Behindertenbeirats, zeigte sich mit Verlauf und Inhalt der Veranstaltung sehr zufrieden. Foto: bt