OBERNKIRCHEN (sk). Viele Städte und Gemeinden haben sich seit Ende des Zweiten Weltkrieges mit einem unrühmlichen Teil ihrer Geschichte auseinandergesetzt: die Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers. Nun hat sich auch der Rat der Stadt Obernkirchen auf Antrag eines Bürgers mit diesem Thema befasst.
Am 20. April 1933 sprach die Stadt Obernkirchen dem damaligen Reichskanzler Adolf Hitler die Ehrenbürgerschaft aus. Beschlossen hatte dies der damalige Magistrat der Stadt. Wie Bürgermeister Oliver Schäfer mitteilte, war der Magistrat zu diesem Zeitpunkt jedoch "kein demokratisches Gremium mehr", da er nur noch aus Mitgliedern der Nationalen Liste bestand. Nach den Kommunalwahlen am 12. März 1933, bei der die SPD sechs Sitze, die KPD 2 Sitze und die Nationale Liste sieben Sitze erhielten, wurde der damalige Bürgermeister vom Ortsgruppenleiter der NSDAP aufgefordert, den Magistrat zu entlassen. Zusätzlich seien Mitglieder von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung in Schutzhaft genommen worden. Am 18. April 1933 erfolgte dann eine Neuwahl des Magistrats nur mit Mitgliedern der Nationalen Liste. Laut Oliver Schäfer ergaben Recherchen beim Niedersächsischen Staatsarchiv, "dass es keine Dokumente über einen Beschluss des Rates der Stadt Obernkirchen gibt, nach dem die Aberkennung oder Rücknahme der Ehrenbürgerschaft bereits kurz nach Ende des 2. Weltkriegs im Jahr 1945 erfolgt ist". Hierfür gebe es keine entsprechenden Hinweise. Ebenfalls sei die Umbenennung der damaligen Adolf-Hitler-Straße (vormals: Kurze Straße) in Friedrich-Ebert-Straße "durch keine Akten mehr dokumentiert". Bereits im Jahre 1983 hatte es eine Bürgeranfrage sowie eine Anfrage eines Landtagsabgeordneten zur Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers gegeben, informierte der Bürgermeister. Damals teilte die Verwaltung mit Verweis auf einen Kommentar zur Niedersächsischen Gemeindeordnung mit, dass die Ehrenbürgerschaft automatisch mit dem Tode Adolf Hitlers erloschen sei. "Derzeit besteht für die Stadt Obernkirchen keine Ehrenbürgerschaft", hieß es vom Stadtoberhaupt nachdrücklich. Um ein entsprechendes Zeichen zu setzen, empfahl die Verwaltung dem Rat "festzustellen, dass die Ehrenbürgerschaft der Stadt Obernkirchen mit dem Tode von Adolf Hitler erloschen sei" und eine Entziehung "nur zu Lebzeiten möglich gewesen" wäre. Weiterhin hieß es: "Der Rat der Stadt Obernkirchen distanziert sich daher rückwirkend von dem nicht demokratisch legitimierten Beschluss vom 20. April 1933 der unrechtmäßig zusammengesetzten Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats der Stadt und lehnt diesen Beschluss ausdrücklich ab." Der Beschluss des Stadtrates hierzu erfolgte einstimmig.