1. Im Fall Ines K. herrscht weiterhin Unklarheit

    Verteidiger verlangt ergänzende Akteneinsicht

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    LAUENAU (al). Einen Monat nach der Festnahme eines Beschuldigten im Mordfall Ines K. gibt es von diesem immer noch keine Stellungnahme. Das teilte Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig auf Anfrage mit. Allerdings habe der Verteidiger inzwischen ergänzende Akteneinsicht verlangt, die ihm auch gewährt worden sei.

    Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft nach eigener Ankündigung "noch im Oktober" Anklage wegen Mordes erheben wollen. Doch noch wartet sie auf mögliche Einlassungen des Betroffenen ab. Dieser steht aber weiterhin unter dringendem Tatverdacht. Der Haftbefehl gegen Uwe K., den Ehemann der im gemeinsamen Wohn- und Geschäftshaus in Lauenau tot aufgefundenen Frau, war am 30. September vor den Augen von Passanten mitten im Ort vollstreckt worden. Augenzeugen hatten gesehen, wie der Beschuldigte in Handschellen abgeführt worden sei. Dass es sich dabei um den ortsbekannten Handwerksmeister handelte, hat die Staatsanwaltschaft aus Gründen des Personenschutzes bis heute nicht offiziell bestätigt. Die Verhaftung erfolgte auf den Tag genau vier Monate nach dem grausigen Geschehen: Am 27. Mai war die 42-Jährige tot aufgefunden worden. Eine 18-köpfige Sonderkommission ermittelte über Wochen, ohne nähere Details über Tathergang, Spuren oder der Tat verdächtige Personen mitzuteilen, bis schließlich Uwe K. unter dringendem Mordverdacht verhaftet wurde. K. selbst soll damals seine tote Frau entdeckt und eine Zeugin um Hilfe gerufen zu haben. Diese berichtete unmittelbar nach dem Vorfall dem SW von einem "schrecklichen Anblick". Foto: al

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