WUNSTORF (mk). Zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung lädt die Oststadtbegegnung am Dienstag, dem 17. November, um 15.30 Uhr in die Begegnungsstätte, Maxstraße 43, ein. Auf der Tagesordnung steht die Änderung der Satzung.
Die auf der letzten Hauptversammlung vorgenommene Änderung des Paragraphen 3 "Mitgliedschaft auch für Bürger, die nicht in der Stadt Wunstorf wohnen", wird in dieser Form nicht vom Amtsgericht Hannover als zuständiges Vereinsgericht angenommen. Diese Änderung war schon auf einer Mitgliederversammlung im Jahr 2010 beschlossen worden und wurde nur übernommen. Das Protokoll über diesen Vorgang reicht dem Gericht nicht aus, da auch die entsprechende handschriftliche Einladung zu dieser Versammlung nicht vorliegt. Das Finanzamt Nienburg verlangt die Änderung der Satzung in anderen Punkten. Ohne diese Änderung verliert der Verein die Gemeinnützigkeit. Aus diesem Grund muss der gesamte Vorgang der Satzungsänderung wiederholt werden.