BÜCKEBURG (wa). Graf Ernst zu Holstein-Schaumburg erließ anno 1614 eine neue Schaumburgische Kirchenordnung und ein Jahr darauf die Schaumburgische Polizeiordnung. Mit diesen grundlegenden Ordnungen erweiterte Ernst seinen landesherrlichen Wirkungskreis. Bei einer Tagung zum Thema "400 Jahre Recht und Ordnung in Schaumburg" trafen letzte Woche verschiedene Redner im Niedersächsischen Landesarchiv aufeinander. Verantwortlich dafür: Archivdirektor Stefan Brüdermann, Landgerichtspräsidentin Eike Höcker und Schaumburger- Landschaft-Geschäftsführer Sigmund Graf Adelmann. Hof- und Amtsordnungen hatten sich einst überwiegend auf das engere Umfeld des Grafen, auf dessen Einkünfte und Ausgaben gerichtet. Zum Auftakt berichtete Gerald Dörner aus Heidelberg über die vom Grafen Ernst angepasste Kirchenordnung von 1615, die den größten Einfluss aus der Mecklenburgischen Kirchenordnung beinhaltet. "Außerhalb der Kirche gab es keine Seligkeit."
Siegried Westphal aus Osnabrück beredete die "Reichspoliceyordnungen". Reiner Polley aus Marburg stellte einen Vergleich der Schaumburgischen Land- und Polizeiordnung mit der 1532 von Kaiser Karl V. erlassenen Peinlichen Gerichtsordnung dar. Peter Röthemeyer vom niedersächsischen Justizministerium Hannover beleuchtete das Thema "Neue Streitkultur – verliert die Justiz an Bedeutung?" im Landgericht im Bückeburg. Als heimische Referentin berichtete Diana Krischke über die "Barocke Reitkunst am Schaumburger Hof". In einem besonderen Abendvortrag stellte Gerhard Menk aus Gießen "Holstein-Schaumburg als Territorialstaat zu Beginn des 17. Jahrhunderts" vor. Die Tagung war eine Veranstaltung der Historischen Arbeitsgemeinschaft für Schaumburg (Histag) in Zusammenarbeit mit dem Landgericht Bückeburg, der Volkshochschule Schaumburg und dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie der Schaumburger Landschaft. Foto: wa