1. Versuchsphase gestartet

    Neuregelung "Fahrradfahren in der Fußgängerzone"

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    Detmold. Seit vergangener Woche gelten die neuen Freigabezeiten für das Befahren der Detmolder Fußgängerzone. Eine gemeinsame Kompromisslösung zum Fahrradfahren in der Fußgängerzone hatten Vertreter des Seniorenbeirates, des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderung zusammen mit der Polizei, dem ADFC und der Stadtverwaltung erarbeitet ("Lippe aktuell" berichtete). Die Neuregelung wurde bereits im Juni dem Tiefbau- und Immobilienausschuss vorgestellt und tritt jetzt mit dem Anbringen der neuen Schilder in Kraft. Dabei werden die Regelungen in einer Versuchsphase erprobt.

    Neu ist, dass an Markttagen, also dienstags, donnerstags und samstags, in der Zeit von 9.30 bis 14 Uhr der direkte Marktbereich für den Fahrverkehr (Fahrrad- und Lieferverkehr) gesperrt ist. Dafür wird die Fußgängerzone an Sonn- und Feiertagen ganztägig für Radfahrer geöffnet. Die bisherige Regelung, dass die Fußgängerzone vom Fahrrad- und Lieferverkehr werktags von 19 bis 11 Uhr befahren werden darf, wird beibehalten. "Aus den ursprünglich widersprüchlichen Anträgen wurde so ein gemeinsamer Nenner entwickelt", erklärt Uwe Rosemeier, Fachgebietsleiter Tiefbau der Stadt Detmold. Denn der ADFC hatte im April einen Antrag auf eine Erweiterung der Freigabezeiten gestellt. Der Seniorenbeirat und der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung hatten im März gemeinschaftlich eine Verkürzung beantragt. "Wir sind froh, dass der gemeinsam entwickelte Kompromiss jetzt umgesetzt wird", erklärt Marion Kettelhake, Vorsitzende des Seniorenbeirates. "Nun besteht die Möglichkeit, Praxis-erfahrungen zu sammeln." Wichtiger Bestandteil der Neuregelung ist, dass der Lieferverkehr an den Wochenmarkttagen den Marktbereich nur noch bis 9.30 Uhr befahren darf, wie der Leiter der Polizeiwache Detmold Hans-Werner Lange unterstreicht: "Die Sperrung des Marktplatzes für den Lieferverkehr ist – gerade auch mit Rücksicht auf die älteren Bürgerinnen und Bürger – ein bedeutender Teil des Gesamtpakets." Außerdem wurde die Beschilderung in Absprache mit der Polizei kontrolliert und an einigen Standorten wurden jetzt größere, besser erkennbare Schilder angebracht. Insbesondere an Markttagen wird die Polizei zudem gezielte, regelmäßige Kontrollen durchführen. In das Ergebnis würden beide Positionen einbezogen: zum einen die Sicherheit älterer oder in ihrer Mobilität eingeschränkter Personen. Zum anderen sollen aber auch die Interessen der großen Mehrheit der Fahrradfahrer, die sich regelkonform verhalten, berücksichtigt werden, so dass auch der ADFC die Lösung akzeptiert. "Wichtig ist das rücksichtsvolle Verhalten untereinander", betont Renate Hoffmann, stellvertretende Vorsitzende des ADFC Kreis Lippe. "Die Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr an Sonn- und Feiertagen ist ein Schritt, um Detmold auch für den Fahrradtourismus attraktiver zu machen." Anregungen und Anmerkungen nimmt das KuK-Büro für Kreatives und Kritisches unter der Rufnummer (05231) 977-100 oder per E-Mail an "kuk@detmold.de" entgegen.

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