1. Schulanfänger anmelden

    Frist für das Schuljahr 2016/2017 läuft ab Montag

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    Detmold. Für Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2009 und dem 30. September 2010 geboren worden sind, beginnt im August 2016 die Schulpflicht. Das gilt auch für ältere Kinder, die bislang vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Die Erziehungsberechtigten erhalten in diesen Tagen Einladungen der Detmolder Grundschulen. In den Briefen werden sie über den Beginn der Schulpflicht informiert und gebeten, ihr Kind bis zum 26. Oktober zur Schule anzumelden. Hierfür stehen die Schulsekretariate in der Woche ab dem 19. Oktober zur Verfügung. Kinder, die nach dem 30. September 2010 geboren worden sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung. Mit der vorzeitigen Aufnahme in die Schule werden diese Kinder schulpflichtig. Der vorgenannte Anmeldetermin gilt deshalb auch für die Kinder, die vorzeitig in der Schule angemeldet werden sollen. Eine Geburtsurkunde ist zur Anmeldung mitzubringen. Die Einschulung der Schulanfänger erfolgt spätestens am 2. Unterrichtstag des neuen Schuljahres. Das neue Schuljahr beginnt am 24. August 2016. Für weitere Auskünfte stehen die Schulverwaltung der Stadt Detmold unter den Rufnummern (05231) 977-293, 977-296 oder 977-295 sowie nach Ende der Herbstferien auch die Schulbüros der städtischen Grundschulen zur Verfügung.

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