RINTELN (km). Werbung in eigener Sache machte jetzt die niedersächsische "Stiftung Opferhilfe": Im Eingangsbereich des Rintelner Polizeireviers wurde ein "Roll Up" installiert, eine großflächige Informationsleinwand, die in den nächsten Wochen über die Arbeit der Einrichtung informiert, die sich um Opfer von Straftaten kümmert. Beim Pressegespräch im Polizeikommissariat interpretierten Thomas Weishaupt und Juliane Frank vom Regionalbüro Bückeburg die aktuelle Statistik für das vergangene Jahr vor. Daraus geht hervor, dass im Landkreis Schaumburg insgesamt 129 Opfer einer Straftat Hilfe gesucht haben - der höchste Wert seit der Gründung der Einrichtung im Jahr 2002. 83 Prozent der Betroffenen waren Frauen. Bei den meisten Fällen (54 Hilfsgesuche = 42 Prozent) ging es um "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit". 45 Mal (33 Prozent) waren Konflikte bei der "sexuellen Selbstbestimmung" Anlass für Kontaktaufnahme, und einmal stand eine "Straftat gegen das Leben" im Fokus (im Jahr zuvor waren es noch sieben vergleichbare Ereignisse gewesen). Ein auffälliger Rückgang von 23 auf elf gerichtsnotorische Einträge konnte in Sachen "Stalking" verzeichnet werden, einer Straftat, die erstmals im Jahr 2008 registriert worden war - weil der Terminus erst seitdem im Sprachgebrauch der Behörden existiert. In der Definition der Opferhilfe handelt es sich bei den Betroffenen um Menschen, die "durch beharrliche Nachstellungen in den unterschiedlichsten Ausprägungen mürbe gemacht werden". - Wie wird jetzt der Kontakt zwischen den Opfern und der Hilfsorganisation hergestellt? - Die Zusammenarbeit mit der Polizei, heißt es in der Statistik, sei punktuell (personenbezogen) sehr gut. Beim Pressegespräch musste Kripo-Chef Jörg Stuchlik allerdings einschränken: "Wir sind in erster Linie allein für die Täter zuständigt." Er könne höchstens mal eine Frau in den Arm nehmen, ein Einbruchs-Opfer, das unter Tränen den Verlust seines Schmuckes anzeige, so Stuchlik. Für die Nachsorge ist dann die Opferhilfe zuständig - auch für finanzielle Zuwendungen. Im Jahr 2014 wurden 38 Mal Soforthilfen in Höhe von insgesamt rund 4500 Euro ausgezahlt. Möglich sind unter anderem Zuschüsse für Rechtsbeistände, Sicherheitsmaßnahmen, Umzugs- oder Fahrtkosten oder für Therapien und Fachberatungen. - Am Ende des Gesprächs auf dem Polizeirevier stellte Juliane Frank heraus, dass sich der Trend der vergangenen Jahre fortgesetzt habe: Das primäre Bedürfnis beim Aufsuchen des Opferhilfebüros bestehe darin, die psychische Belastung aus den meist gewalttätigen Erlebnissen der Klienten im Beratungsgespräch aufzuarbeiten und Unterstützung bei der Bewältigung der aus der Straftat resultierenden Belastungen zu erhalten. Auch die Weitervermittlung an adäquate Beratungs- und Therapieangebote sei ein wichtiger Bereich der Tätigkeit. Geld stehe in der Regel nicht im Vordergrund. Besonders erfreut zeigte sich Juliane Frank in dem Zusammenhang über eine nachhaltige Tatsache: "Ein Missbrauch von finanziellen Leistungen konnte auch für das Jahr 2014 nicht bestätigt werden." Foto: km
-
Opfer müssen seelische Belastungen aufarbeiten
"Opferhilfe" wirbt auf dem Polizeirevier / 129 Hilfesuchende im vergangenen Jahr / 38 Mal Soforthilfe geleistet
Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum