1. Kinder ab in die Schule!

    Anmeldungen der künftigen Erstklässler

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    Lemgo. Kinder, die im Schuljahr 2016/2017 schulpflichtig werden, haben noch etwas Zeit, um sich auf den Ernst des Lebens vorzubereiten. Ihre Eltern hingegen sind schon Ende Oktober 2015 gefragt: Nach den Herbstferien gilt auch in diesem Jahr wieder, dass die Erziehungsberechtigten ihre im kommenden Jahr schulpflichtig werdenden Kinder in einer Grundschule anmelden müssen. Alle Kinder, die bis zum 30. September 2016 das 6. Lebensjahr vollenden und die Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, werden am 1. August 2016 schulpflichtig. Sie sind von den Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter bei einer Grundschule anzumelden.

    Kinder, die nach dem oben genannten Termin das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Über die Anträge entscheidet die Schulleitung. Die Erziehungsberechtigten der anzumeldenden Kinder erhalten in der Regel (erfasst sind die Kinder, die am 31. August 2015 mit Wohnsitz in Lemgo gemeldet waren) von der nächstgelegenen Schule noch eine gesonderte Mitteilung. Die nächstgelegene Schule ist diejenige Schule, die für die Kinder entweder fußläufig oder durch eingerichtete Schülerspezialverkehre zu erreichen ist. Alle anderen Eltern, auch die der Kinder, die auf Antrag eingeschult werden sollen, werden gebeten, sich vor der Anmeldung mit der gewünschten Grundschule in Verbindung zu setzen. Die Geburtsurkunde (Familienstammbuch) ist bei der Anmeldung vorzulegen. Die allgemeine Schulverwaltung bittet alle Eltern, die ihr Kind nicht an einer Lemgoer Grundschule anmelden, um einen kurzen Hinweis unter der Telefonnummer (05261) 213-467 oder in der Schule, von der sie das Anmeldeschreiben erhalten haben.

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