STADTHAGEN (cr). Die Stadt Stadthagen weist darauf hin, dass die Gehwegreinigung, einschließlich der Beseitigung von Unkraut, in Stadthagen den Anliegern übertragen ist und hierfür gemäß§ 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen. Dazu zählen zum Beispiel alle glyphosathaltigen Produkte, aber auch der Einsatz von Haushaltsessig, Salz oder anderen Produkten. Der unerlaubte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann durch die Niedersächsische Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden.
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Gehwegreinigung
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