1. Bürgermeister nimmt Stellung zu Straßenausbaubeitragssatzung

    "Die Anliegerstraße ist Teil des Grundstückes"

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    WUNSTORF (gi). In seiner Haushaltsrede im Rat der Stadt am vergangenen Mittwoch nahm Bürgermeister Rolf-Axel Eberhardt Stellung zu der Kritik an der kommunalen Straßenausbaubeitragssatzung. "Angefangen vom Bünteweg in Luthe bis hin zur Klosterstraße in Großenheidorn melden sich Bürgerinnen und Bürger zu Wort, die diese Satzung für ungerecht halten", sagte Eberhardt. Sie beriefen sich auf den "Allgemeinen Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland" aus Barsinghausen. Eberhardt formulierte klar, die Anliegerstraße sei ein Teil des Grundstückes und müsse daher auch finanziell vom Eigentümer unterhalten werden. Es könne nicht sein, dass hierfür die Allgemeinheit eintrete und dazu beitrage, dass der Wertgewinn eines Grundstückes allein dem Eigentümer oder seinen Erben zugutekomme. "Keiner kommt auf die Idee, bei einem schadhaften Dach oder einer defekten Heizungsanlage, hier den Staat aufzufordern, entsprechende Mittel bereitzustellen", sagte der Bürgermeister. Ohne Anliegerstraße werde kein Grundstück erschlossen und daher seien diese Kosten auch zum größten Teil vom Anlieger aufzubringen. Eberhardt sagt nein, dass durch die allgemeine Grundsteuer der Mieter für die Sanierung von Straßen aufkommen müsse. Eigentümer hätten für die bauliche Instandhaltung eines Hauses Rücklagen zu bilden und auch zu kalkulieren, einmal im Leben für eine Straßensanierung aufzukommen. Die Gemeinde beteilige sich daran mit mindestens 25 Prozent, häufig aber auch mit 50, 60 oder 70 Prozent. Eine Änderung der augenblicklichen Situation würde den Haushalt sehr stark belasten und letztlich dazu führen, dass die Sanierung so nicht durchgeführt werde, wie es eigentlich sein müsse.

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