Blomberg (la/lig). Alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg, die bis zum 31. Dezember 1985 belegt wurden, werden mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 aufgehoben und eingeebnet. Das teilt die Stadtverwaltung mit. Die Aufhebung betrifft sowohl Reihen- als auch Wahlgräber.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechts von Reihengräbern (Einzelgräber) ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern (Doppelgräber) kann für mindestens zehn Jahre verlängert werden. Entsprechende Anträge sind bis zum 30. November bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Blomberg zu stellen. Mit den Einebnungsarbeiten soll nach dem 1. Januar 2016 begonnen werden. Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die auf den Grabstätten befindlichen Grabsteine, Einfassungen und Bepflanzungen bis zum Ende des Jahres zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Die bis dahin nicht entfernten Grabsteine und Anlagen werden im Zuge der Einebnungsarbeiten mit abgeräumt.