Kreis Lippe. Der Kreis Lippe weist zur Landrats- und Bürgermeisterwahl am Sonntag, 13. September, darauf hin, dass die Wahlämter der Städte und Gemeinden noch bis Freitag, 11. September, 18 Uhr Briefwahlunterlagen ausstellen. In begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel Krankheit, ist dies noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Die Wahlbriefe müssen am Sonntag spätestens um 16 Uhr beim Wahlamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Werden die Wahlbriefe mit der Post verschickt, sollte die Dauer des Postweges und der Zustellung beachtet werden.
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Fristen der Briefwahl
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