1. Schablone hilft Blinden bei der Wahl

    Erstmals kommenw bei Kommunalwahlen in Lippe Wahlhilfepakte zum Einsatz

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    Kreis Lippe. Am 13. September wählen die Bürger in Lippe einen Landrat, in vielen Städten und Gemeinden zudem einen Bürgermeister. Vielerorts werden dann wieder die Wahllokale geöffnet, damit jeder Bürger in Lippe seine Stimme geheim abgeben kann. Blinde und Sehbehinderte mussten den Urnengang bisher mit einer Begleitperson antreten, die den Stimmzettel für sie ausfüllte. Damit auch für sie nun das Wahlgeheimnis gewahrt werden kann, ermöglicht der Kreis Lippe in diesem Jahr die Nutzung sogenannter Wahlhilfepakete erstmals auch auf kommunaler Ebene. "Das Wahlgeheimnis ist eines der höchsten Güter unserer Demokratie. Dass jetzt auch auf kommunaler Ebene Wahlschablonen zum Einsatz kommen, ist deshalb ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Teilhabe für Blinde und Sehbehinderte", betont Frank Schäfer, Wahlleiter des Kreises.

    Ein Wahlhilfepaket enthält eine Stimmzettelschablone aus Karton und eine Audio-CD, die die Handhabung der Schablone erklärt und die vollständigen Texte der Stimmzettel enthält. Die Schablone ist eine Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Bei diesem ist die obere rechte Ecke abgetrennt, sodass Blinde und Sehbehinderte den Stimmzettel richtig in die Mappe einlegen können. Durch runde Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können sie dann ihre Stimme abgeben. Welche Kandidaten zu den in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehören, ist der Akustik-CD zu entnehmen. Entworfen haben die Wahlhilfepakete die Blinden- und Sehbehindertenvereine NRW, die sie bei der vergangenen Europa- und Bundestagswahl auch schon an sehbehinderte Wahlberechtigte verteilt haben. Dass die Pakete jetzt erstmals auch bei Wahlen auf kommunaler Ebene zum Einsatz kommen, hat einen Grund: Bei Bundestagswahlen und Europawahlen gibt es für die Gestaltung der Stimmzettel einheitliche Vorgaben. Auf kommunaler Ebene ist das anders: "Die Stimmzettel sehen von Kreis zu Kreis unterschiedlich aus. Deshalb war der Einsatz der Wahlhilfepakete bislang auch nur für die größeren Wahlen möglich", erklärt Erika Stapf, die beim Kreis Lippe für die Wahlen zuständig ist. "Damit sehbehinderte Wahlberechtigte die Schablone auch bei der anstehenden Wahl des Landrats und der Bürgermeister nutzen und somit ihre Stimme geheim und autonom abgeben können, haben wir die Stimmzettel gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, in denen eine Bürgermeisterwahl stattfinden wird, nach einem vorgegebenen Muster gestaltet, damit sie zu den Schablonen passen." Die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen übernimmt die Verteilung der Wahlhilfepakete. Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch, wenn ihre Kommune Wahlhilfepakete beauftragt hat. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie kostenlos anfordern, entweder unter der bundesweiten Hotline 01805-666456 (0,14 Euro/Minute aus dem Festnetz), oder bei der Landesgeschäftsstelle in Detmold unter (05231) 63000. Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können. Weitere Informationen zu den neuen Wahlhilfepaketen gibt es im Internet unter "www.bsvw.org".

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