STADTHAGEN/LANDKREIS (bb). Die Soziale Beratungsstelle der Lebenshilfe Stadthagen lädt zu einer Vortrags- und Informationsveranstaltung unter der Überschrift "Fürsorge nach dem Tod". Der Fachanwalt für Sozialrecht Reinhold Hohage wird dabei am Mittwoch, dem 9. September, ab 17.30 Uhr in der Enzer Straße 50 in Stadthagen über das "Behindertentestament" informieren. "Wie sorge ich am besten für mein Kind mit Beeinträchtigung für den Fall, dass ich es nicht mehr kann? Dieser Frage wendet sich die Soziale Beratungsstelle in der Veranstaltung am 9. September zu. Wie einerseits das Vermögen schützen und andererseits dafür sorgen, dass auch ein behindertes Kind vom Erbe profitiert? Der Begriff "Behindertentestament" wird für Testamente oder Erbverträge verwendet, bei denen einer oder mehrere der gesetzlichen Erben behindert sind. Die Soziale Beratungsstelle umreißt das behandelte Problemfeld in einer Pressemitteilung wie folgt: "Lebt ein behindertes Kind im Heim oder bedarf es besonderer Pflege, sind die Kosten in aller Regel so hoch, dass Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Hat das Kind eigenes Vermögen, so muss dieses, bis auf einen gewissen Freibetrag, für entstehende Kosten eingesetzt werden. Folglich fließt das von den Eltern geerbte Vermögen in der Regel dem Sozialhilfeträger zu, ohne dass das behinderte Kind davon einen echten Vorteil hat. Das gleiche Problem stellt sich auch bei Ehepaaren, wenn ein Ehegatte von Behinderung betroffen ist."
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"Fürsorge nach dem Tod"
Lebenshilfe Stadthagen mit Info-Veranstaltung zum "Behindertentestament"
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