BÜCKEBURG (mk). Ein 42-jähriger Bückeburger ist wie schon in den Vorjahren, als gegen ihn wegen einer Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt wurde, nun wieder mit einem Pkw fahrend angetroffen worden, obwohl er keinen Führerschein besitzt.
Beamte der Polizei Bückeburg konnten den Mann am Dienstag, dem 4. August, gegen 8.15 Uhr mit seinem Pkw auf der Bundesstraße 65 in Nienstädt stoppen und aus dem Verkehr ziehen. Unumwunden gab der Fahrzeugführer bei der Kontrolle zu, dass er zur Zeit keinen Führerschein vorweisen kann. Tatsache ist, dass der Mann gar keine Fahrerlaubnis mehr besitzt, weil ihm diese bereits von der Verwaltungsbehörde im Jahre 2004 entzogen wurde. Die Beamten belehrten den Bückeburger, der sofort das Auto stehen lassen musste. Zudem wurde dem Mann der Zündschlüssel für das Fahrzeug abgenommen damit der Nichtführerscheininhaber seine mittlerweile fast "chronischen Fahrten ohne Fahrerlaubnis" fortsetzten kann. Ein polizeiliches Strafverfahren wurde eingeleitet und die weitere Bewertung dieser Strafsache muss nun die Staatsanwaltschaft Bückeburg vornehmen.