1. Mindestlohn auch für Erntehelfer

    Info-Kampagne für Ostwestfalen-Lippe in sechs Sprachen

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    Kreis Lippe. Sommerzeit ist Erntezeit – mit vielen ausländischen Saisonarbeitern in der Landwirtschaft. Für sie gilt in diesem Jahr erstmals eine untere Lohngrenze von 7,40 Euro pro Stunde. Das teilt die IG Bau Ostwestfalen-Lippe mit. Mit einer Info-Kampagne in sechs Sprachen will die Agrar-Gewerkschaft die landwirtschaftlichen Helfer in Ostwestfalen-Lippe über die neuen Regeln bei Lohn, Arbeitszeit und Unterbringung aufklären. "Die für die Landwirtschaft geltende untere Lohngrenze ist eine Übergangsregelung und wird dem gesetzlichen Mindestlohn schrittweise angepasst. Jeder hat darauf Anspruch – egal, woher er kommt", sagt Heinrich Echterdiek. Der IG Bau-Bezirksvorsitzende rät den ausländischen Beschäftigten, ihre Arbeitszeiten aufzuschreiben. Während der Erntezeit komme es nämlich oft zu Überstunden, die aber alle ausgeglichen oder ausbezahlt werden müssten, so Echterdiek. "Erntehelfer sollten dabei auch wissen: Wenn der Chef eine Unterkunft stellt, darf er dafür maximal 223 Euro im Monat vom Lohn abziehen. Auch für Verpflegungskosten gibt es eine klare Obergrenze", betont der Gewerkschafter. Die wichtigsten Punkte hat die IG Bau Ostwestfalen-Lippe zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in einem Flugblatt zusammengefasst. Den Flyer gibt es in den Sprachen Deutsch, Polnisch, Kroatisch, Rumänisch, Bulgarisch und Ungarisch. Im Internet finden Beschäftigte weitere Infos und den Flyer zum Download: "www.faire-mobilitaet.de."

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