In einem Schreiben an die Behörde teilte Beckedorfs Bürgermeister Dieter Wall (SPD) mit, dass die Kommune beabsichtige, mittels Mehreinnahmen und Einsparungen, unter anderem in den Bereichen Kindertagesstätte (KITA), Steuern und bei der Förderung der Vereine, den Fehlbetrag zu verringern. Dazu gehört ebenfalls Beckedorfs Antrag bei der Samtgemeinde, die Samtgemeindeumlage um fünf Punkte zu senken. Darüber hinaus beantragte Wall beim Landkreis die zinslose Stundung der Kreisumlage für ein Quartal. "Das alles kam beim Landkreis gut an", berichtet der Bürgermeister auf Nachfrage. Der Katalog an Maßnahmen fand die Zustimmung der Behörde. Mit Blick auf den Fehlbetrag weist der Bürgermeister darauf hin, dass die Personalkosten beim Betrieb des Kindergartens und der neu eröffneten Krippe das "A und O unseres Defizits sind". Eigentlich, so Wall weiter, ist der Betrieb der Kindertagesstätten originär die Aufgabe des Landkreises. "Wir machen das Geschäft des Landkreises", sagt Wall. Die Aufgabe werde einfach an die Kommune weitergereicht. Die Gemeinde müsse alles umsetzen. Die mit dem Betrieb der Kindertagesstätten verbundenen enormen Kosten schlügen sich im Haushalt der Gemeinde nieder. So entstünde ein Defizit, das von Dauer sei, hebt der ehrenamtlich tätige Bürgermeister hervor und stellt fest: "Ich fühle mich allein gelassen". Um die Kosten in den Griff zu bekommen, folge der Rat dem Motto: "Entlastung durch Auslastung". Im Bereich der Kinderbetreuung werde eine möglichst hohe Auslastung angestrebt. Die Zahlen könnten sich sehen lassen. Die angebotene Ganztagsbetreuung "ist der Renner", erläutert Wall. Darüber hinaus habe der Rat die KITA - Gebühren an den Kreisdurchschnitt angepasst. Beides zusammen bringe bei voller Auslastung über 30.000 Euro Mehreinnahmen im Jahr. Mit Blick auf das vom Landkreis geforderte Haushaltssicherungskonzept weist Beckedorfs Bürgermeister darauf hin, es sei das "gute Recht des Landkreises, den Kommunen auf die Finger zu gucken". Allerdings: Die Finanzaufsicht habe in ihrem Schreiben angegeben, innerhalb der nächsten fünf Jahre sei in Beckedorf mit einem Defizit in Höhe von 1,9 Mio. Euro zu rechnen. Dazu Wall kritisch: "Die Berechnung ist für mich nicht nachvollziehbar". Bei solchen Berechnungen, so der Bürgermeister, "guckt der Landkreis nicht über den Tellerrand hinaus und sieht nur auf die nackten Planzahlen". Bei ihm als Kommunalpolitiker entstehe der Eindruck, die Behörde gehe nicht auf die Argumente der Gemeinde ein. Die finanzielle Entwicklung der Gemeinde verlaufe innerhalb eines Haushaltsjahres oftmals anders als in der Planung zu Jahresanfang. Als Beispiel nennt Wall das Jahr 2013. Damals habe der ursprünglich verabschiedete Haushalt im Ergebnishaushalt ein Minus von 82.000 Euro ausgewiesen. Tatsächlich sei Ende des Jahres ein Plus von 75.000 Euro herausgekommen – und dies trotz Abschreibungen in Höhe von 157.000 Euro. 2014 sei der Fehlbetrag mit der durch die vorgeschriebene Rechnungsführung Doppik ausgewiesenen Abschreibung identisch gewesen. "Wir haben in den letzten Jahren keinen Fehlbetrag gehabt", beteuert Wall. "Der Landkreis behandelt uns nicht fair und lässt in einigen Bereichen das nötige Fingerspitzengefühl vermissen", urteilt der SPD – Politiker. Die Behörde nehme für sich Dinge in Anspruch, auf die sie andererseits – wenn die Gemeinden sie vortrügen, Stichwort Doppik - nicht eingehe. In diesem Jahr sind die von Beckedorf zu leistenden Umlagezahlungen an Landkreis und Samtgemeinde aufgrund des guten Jahresabschlusses 2013 beachtlich, erklärt Wall. Wenn diese Transferzahlungen im nächsten Jahr wieder Normalmaß erreichten, werde der Fehlbetrag 2016 deutlich geringer sein. Mit dem Satz "Die Uhr steht bei uns nicht still" verweist Wall auf die trotz angespannter Haushaltslage 2015 angestrebten Investitionen. Knapp 100.000 Euro sind für die Teilerschließung des Herrenkamps, die Erneuerung der Fensterfront in der Sporthalle und für neue Sportgeräte vorgesehen. Foto: bt
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"Der Landkreis Schaumburg lässt das nötige Fingerspitzengefühl vermissen"
Beckedorfs Bürgermeister Dieter Wall vermisst faire Behandlung durch die Behörde / Fehlbetrag von 430.000 Euro
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