1. Erneuerung der Fahrbahn

    Rad- und Gehweg wird gebaut / Ein Jahr Bauzeit

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    TODENMANN (ste). Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hameln beabsichtigt im Zuge der Landesstraße 441 in der Ortsdurchfahrt Todenmann in der Zeit von Mitte August 2015 bis Oktober 2016 einen gemeinsamen Rad-/Gehweg herzustellen und die Fahrbahn zu erneuern. Anlieger und Autofahrer müssen deshalb in dieser Zeit mit Verkehrsbehinderungen rechnen. Der Neubau des gemeinsamen Rad-/Gehweges am nördlichen Fahrbahnrand beginnt am Knotenpunkt Hauptstraße (L441)/Bleekebrink/Zum Allersiek und endet außerhalb der Ortschaft an der Einmündung "Kösters Brink". Hierzu wird in Teilbereichen die angrenzende Böschung angeschnitten. Der dadurch entstehende Höhenunterschied für die Verbreiterung bzw. Neuanlage des Rad-/Gehweges muss mit Stützwänden und Gabionen abgefangen werden. Der neue Rad-/Gehweg mit einer Breite von etwa 2,50 Metern und einer Länge von rund 1.600 Meter wird in Pflasterbauweise neben der Fahrbahn hergestellt. Die Fahrbahn im Zuge der Landesstraße 441 wird vom Knotenpunkt Hauptstraße/Bleekebrink/Zum Allersiek bis zum westlichen Ortsausgang Richtung Landesgrenze auf einer Länge von circa 900 m im Tiefeinbau erneuert. Die Baumaßnahme ist in folgende fünf Bauabschnitte mit je circa 320 m Länge unterteilt:

    1. Bauanschnitt: Knotenpunkt Hauptstraße/Bleekebrink/Zum Allersiek bis zum Abzweig Hauptstraße (Höhe Kapelle) 2. Bauabschnitt: Abzweig Hauptstraße bis Gasthaus "Zur Linde" 3. Bauabschnitt Gasthaus "Zur Linde" bis Ortsausgang Anschluss an Fahrbahnerneuerung aus 2011 4. und 5. Bauabschnitt Ortsausgang bis Einmündung "Kösters Brink" (nur Neubau Rad-/Gehweg). Die Herstellung des Rad-/Gehweges und der Gabionen/Stützwände erfolgt entsprechend den Bauabschnitten unter halbseitiger Sperrung mit Ampelanlage. Die Fahrbahnerneuerung muss aufgrund der geringen Fahrbahnbreite unter Vollsperrung ebenfalls entsprechend der Bauabschnitte durchgeführt werden.

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